Der richtige Versicherungsschutz für Ihre landwirtschaftlichen Fahrzeuge ist essenziell und gehört zum Basisschutz Ihres landwirtschaftlichen Betriebes. Die Traktorversicherung oder auch Versicherung für landwirtschaftliche Zugmaschinen – egal ob es Traktor, Trecker, Schlepper oder Zugmaschine heißt schützt Sie vor immensen Kosten im Schadenfall. Denn häufig hören wir von unseren Kunden in Schadensfällen den Satz „Ich dachte…!“ In diesem Artikel geben wir Ihnen einen kurzen Überblick darüber, wie Sie Traktor, Schlepper und Co. richtig versichern.

Wie der Name vermuten lässt, ist die Kraftfahrzeughaftpflicht für Zugmaschinen eine der wenigen Pflichtversicherungen in Deutschland. Eine Haftpflicht reguliert Sach- und Personenschäden gegenüber fremden Dritten. Unser teuerster Schaden in diesem Bereich war ein Personenschaden mit rund 500.000 EUR. Die Teilkasko ist vielen auch noch ein Begriff. Hier sind die Gefahren Brand, Explosion, Entwendung, Naturgewalten, Glasbruch, Kurzschluss Schäden, Tierbiss und Schäden durch den Zusammenstoß mit Tieren versichert.

Häufigster Versicherungsschaden bei Traktoren

Häufigster Schaden bei Traktoren sind mit weitem Abstand Glasbruchschäden. Die teuersten Schäden im Bereich der Teilkasko sind Totalschäden, die meist infolge eines Brandes stehen. In der Kaskoversicherung wird bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust, der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes und der Selbstbeteiligung entschädigt.

Versicherer entschädigen in der Regel den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes

Die Restwerte werden über entsprechende Börsen ermittelt. Bei den Wiederbeschaffungswerten gibt es regelmäßig unterschiedliche Sichtweisen zwischen Kunden und Versicherern. Hier empfehlen wir unseren Kunden, die erstellten Gutachten überprüfen zu lassen. Das Problem ist, viele KFZ-Sachverständige (und das ist kein Vorwurf) kennen sich in der Landwirtschaft einfach nicht aus.

Ein Praxisbeispiel hierzu: Im Jahr 2020 ist einem Kunden von uns ein Schlepper abgebrannt. Der Teilkaskoversicherer entschädigte einen Wiederbeschaffungswert von rund 15.000 EUR. Das Problem: Wer möchte schon einen gebrauchten Schlepper kaufen, den er nicht kennt? Die Lösung war schnell gefunden. Unser Kunde hatte die Inventarpolice beim richtigen Versicherer. Dieser entschädigte den Neuwertanteil eines vergleichbaren Traktors. In diesem konkreten Fall immerhin 45.000 EUR. Kunde glücklich! Mit der Vollkasko fangen die Denkfehler an. Leider suggeriert das Wort Voll, da ist alles drin! Dem ist natürlich nicht so!

Leistungsumfang der Traktorversicherung

In der Vollkasko sind Unfälle und Mut- oder böswillige Handlungen abgedeckt. Der Unfallbegriff ist hier das entscheidende. Ein Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Auch hier ein Beispiel für Sie: Kunde fuhr einen abschüssigen Feldweg runter. Beim Überqueren einer Unebenheit riss die Antriebswelle ab, das gesamte Gespann landete an einem Baum. Dem Fahrer ist zum Glück nichts passiert. An dem Schlepper ist ein Reparaturschaden in Höhe von 20.000 EUR entstanden. Jetzt kommt es, KEINE Unfallschäden sind

  1. Schäden am Fahrzeug, die ihre alleinige Ursache in einem Bremsvorgang haben
  2. Schäden am Fahrzeug, die ausschließlich aufgrund eines Betriebsvorganges eintreten (Fehlbedienung)
  3. Schäden am Fahrzeug, die ihre alleinige Ursache in einer Materialermüdung, Überbeanspruchung oder Abnutzung haben,
  4. Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug oder Anhänger ohne Einwirkung von außen
  5. Verwindungsschäden.

Diese Ausschlüsse bergen im Schadensfall enormes Konfliktpotential. Deshalb macht aus unserer Sicht eine reine Vollkasko für Traktoren bzw. landwirtschaftliche Zugmaschinen wenig Sinn. Wir bieten daher eine Vollkasko immer mit einer Zusatzklausel an. In dieser Klausel heißt es sinngemäß: Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung des Fahrzeuges durch unvorhergesehene und plötzlich eintretende Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden.

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Aktuelles Schadenbeispiel zeigt die Notwendigkeit einer umfangreichen Versicherung für Traktoren

Aktuell haben wir einen konkreten Fall aus diesem Bereich. Der Schlepper ist beim Festfahren von Gras auf einem Freigärhaufen, von diesem heruntergefallen. Durch den Einschluss der Zusatzklausel wird der Schaden zu einem Großteil reguliert. Warum nicht ganz? Dies liegt an der Klausel „Neu für Alt“! Diese besagt, „Werden bei der Reparatur alte Teile gegen Neuteile ausgetauscht oder das Fahrzeug ganz oder teilweise neu lackiert, gilt folgende Regelung: Bei Fahrzeugen, die nicht Pkw sind, ziehen wir von den Kosten der Ersatzteile und der Lackierung sowie der mitversicherten Fahrzeug- und Zubehörteile einen dem Alter und der Abnutzung der alten Teile entsprechenden Betrag ab.“

Die kalkulierten Reparaturkosten belaufen sich auf rund 25.000 EUR. Warum so teuer? Die gesamte Kabine musste ausgetauscht werden, da der Sachverständige die Sicherheit durch eine Reparatur gefährdet sah. Spätestens jetzt trennt sich die Spreu vom Weizen bei den Versicherern. Es gibt, mir nur zwei bekannte Versicherungsunternehmen, die noch einen Schritt weitergehen und über eine weitere Zusatzklausel innere Betriebsschäden an Motor und Getriebe mitversichern – ein sinnvoller Zusatzschutz bei der Traktorversicherung.

Ein weiteres Schadenbeispiel aus unserer Praxis:

Ein Kunde hat einen neuen Traktor gekauft. Dieser blieb beim Pflügen einfach stehe –Getriebeschaden! Reparaturkosten an der neuen Maschine 24.000 EUR. Der häufigste Einwand unserer Kunden: Ja, mein Schlepper hat aber Garantie! Ja mag er haben, aber Achtung: Eben nur für Schäden, die der Hersteller zu verantworten hat. Dies ist meist der weitaus geringere Teil. Der Vollständigkeit sei auch hier erwähnt, dass der Versicherer einem dem Alter und der Abnutzung entsprechenden Abzug (neu für alt) vornimmt.

Vergessen Sie die „Neu für Alt“-Klausel nicht

Bei Schleppern beträgt dieser je 100 Betriebsstunden 1 %. Wichtig ist auch zu erwähnen, dass die Wartungen in einer Fachwerkstatt durchgeführt und entsprechend dokumentiert werden. Im Schadensfall müssen diese Servicehefte dem Versicherer vorgelegt werden. Beim Abschluss einer Kraftfahrzeugversicherung für Traktoren bzw. Zugmaschinen ist darüber hinaus zu achten, dass die Anbauteile wie Frontlader, Fronthydraulik, … entsprechend komplett mitversichert sind. Das gleiche gilt für GPS-Systeme, einschließlich mobiler Komponenten. Möchten Sie Ihren Traktor komplett absichern?

Die technische Versicherung für fahrbare Maschinen

Bei dieser Versicherung für Traktoren wären neben Motor und Getriebe, auch alle weiteren Komponenten, wie Achsen, Hydraulik, … mit abgedeckt. Einfach gesagt, ist bis auf Verschleiß alles mit abgedeckt! Auch hier gibt es den Abzug neu für alt.

Darauf ist bei Leasing- und kreditfinanzierten landwirtschaftlichen Fahrzeugen zu achten

Ein weiterer Baustein, der aus unserer Erfahrung wichtig werden könnte, ist die sogenannte Differenzdeckung für Leasing- und kreditfinanzierte Fahrzeuge. Ersetzt wird bei Entschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust bei Leasingfahrzeugen die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und Leasing Restbetrag am Schadenstag, bei kreditfinanzierten Fahrzeugen aus der Differenz zwischen dem noch offenen Darlehensvertrag und dem Wiederbeschaffungswert.

Kosten einer Traktorversicherung

Zum Schluss gestatten Sie mir noch ein Wort zu den Prämien. Der häufigste Einwand, den wir hören: Das ist aber ganz schön teuer! Ich habe ein Angebot von einem Mitbewerber vorliegen, das günstiger ist. Müssen die auch sein! Alle Versicherer, gerade im Kfz-Bereich, müssen sehen, dass zumindest die eingenommenen Prämien die Kosten für Schadenszahlungen und Verwaltung decken. Was in einer Vielzahl von Jahren meist nicht der Fall ist. Worauf will ich hinaus? In der Regel ist es so, dass in einem günstigeren Angebot auch weniger an Versicherungsschutz drin ist. Da ist ein Versicherer schnell mal einige Euro günstiger. Den Nachteil merken Sie als Kunde oft aber erst im Schadensfall.  So gibt es Versicherer, die haben Folgeschäden an Aggregaten infolge eines Tierbiss-/ Marderbissschäden überhaupt nicht mitversichert. Das gleiche gilt für Kurzschlussfolgeschäden an mitgeschädigten Aggregaten. Darüber hinaus gibt es noch weitere Positionen, die in Top-Produkten für Sie als Kunde besser geregelt sind. Da kann eine günstige Versicherung im Schadensfall schnell zum Bumerang werden.

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