Die zuverlässige Verfügbarkeit Ihrer Fahrzeuge und Maschinen – vom Traktor bis zum Mähdrescher – ist eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg Ihres Landwirtschaftsbetriebes. Denn Schä­den an Ih­ren Fahrzeugen können schnell die betrieblichen Abläufe behindern und damit so­gar ihre Li­qui­di­tät be­las­ten. Eine besondere Herausforderung bei der Absicherung Ihres Fuhrparks als Landwirt die große Vielfalt von Fahrzeugen und Fahrern. In diesem Artikel erläutern wir die drei Möglichkeiten zur Absicherung Ihres Fuhrparks in der Landwirtschaft…

Im Prinzip gibt es drei Möglichkeiten, wie Sie Ihren Fuhrpark als Landwirt optimal versichern können. Den allermeisten bekannt, ist der klassische Einzelvertrag für jedes Fahrzeug. Aus unserer Erfahrung hat diese Form insbesondere dann Vorteile, wenn der Fuhrpark max. 5 motorisierte Fahrzeuge umfasst, der Fahrerkreis auf eine Familie beschränkt ist und alle berechtigten Fahrer zwischen 25 und unter 70 Jahre alt sind.

Die Alternative zu Einzelpolicen: Kleinflottenmodelle

Die zweite Möglichkeit sind sogenannte Kleinfottenmodelle. Sie sind ideal für landwirtschaftliche Familienbetriebe. Ab drei motorisierten Fahrzeugen kann dieses Versicherungsprodukt abgeschlossen werden. Neben einer branchenspezifischen Kalkulation enthalten diese Modelle eine Reihe von interessanten Möglichkeiten. So gibt es Sondereinstufungsmöglichkeiten, insbesondere für neu hinzukommende Fahrzeuge. Diese Fahrzeuge fangen dann nicht in den höchsten Beitragsklassen an.

Doch was ist, wenn Sie einmal die Gesellschaft wechseln möchte?

Es gibt mittlerweile einige Versicherer, die genau diese Problematik erkannt haben und die dann dazu übergehen, diese Sondereinstufungen des Vorversicherers zu übernehmen. Diese Sondereinstufungsmöglichkeiten können auch dann verwendet werden, wenn der Vorvertrag eine schlechtere Schadensfreiheitsklasse hatte.

Beispiel: Es gibt einen Versicherer, der landwirtschaftliche Zugmaschinen in die Schadensfreiheitsklasse 10 einstuft. Die tatsächlichen Rabatte werden im Hintergrund weitergeführt. Ihr Vorteil: Sie bekommen eine günstigere Versicherungsprämie, ihr Rabatt geht aber nicht verloren.  Weitere Vorteile für Sie: Bei PKWs spielen sogenannte weiche Tarifmerkmale keine Rolle. Dazu gehören insbesondere

  • das Alter der Fahrer,
  • der Kreis der berechtigten Fahrer,
  • der nächtliche Abstellplatz und
  • die jährliche Fahrleistung.

Aus unserer Sicht ist dies der Hauptvorteil. Denn jeder darf so jedes Fahrzeug fahren! Gerade in stressigen Zeiten denkt niemand daran, ob der Azubi das Autofahren darf oder nicht. Da heißt es einfach, nimm ein Auto und fahr los! Passiert dann ein Unfall, wäre es optimal, wenn es keinen Streit darüber gibt, ob der Azubi nun berechtigt war oder nicht. Auch können, je nach Versicherer, Rabatte viel einfacher getauscht werden. Das bedeutet, ein neu hinzukommendes Auto fängt nicht in der höchsten Beitragsklasse an. Auch preislich ist dieses Modell sehr interessant. Verursacht ein Fahrzeug einen Haftpflicht- oder Vollkaskoschaden, dann wird auch nur dieses Fahrzeug im Folgejahr hochgestuft. Nachteil – alle Fahrzeuge müssen auf den Versicherungsnehmer zugelassen werden.

Gratis Erstgespräch

Sie möchten wissen, wie das in Ihrer speziellen Situation aussieht, dann buchen Sie sich doch einfach einen für Sie passenden Termin für ein Gratis Erstgespräch.

Rückrufservice

Sie möchten wissen, wie das in Ihrer speziellen Situation aussieht, dann richten Sie sich einen Rückruf ein. Wir melden uns innerhalb 24 Stunden.

Anrufen

Sie möchten wissen, wie das in Ihrer speziellen Situation aussieht, dann rufen Sie uns gratis an.

Flottenpolicen eignen sich nur ab einem 5-stelligen Prämienvolumen

Die dritte Möglichkeit sind Flottenpolicen für Ihren Fuhrpark. Hier bekommt quasi Ihr gesamter Fuhrpark einen einheitlichen Flotten- (Schadens-)freiheitsrabatt. Aus unserer Erfahrung heraus macht dieses Produkt allerdings nur ab einer mittleren 5-stelligen Gesamtprämie Sinn. Die Hoch- und Rückstufung erfolgt anhand der Höhe der Gesamtschäden im laufenden Jahr. Wenn es ungünstig läuft, reicht schon ein Schaden und die Prämie für das Folgejahr steigt massiv an! Dies führt i.d.R. zu Frust, auch dann, wenn Sie vorher ausführlich über das Prozedere informiert wurden.

Liegen die gesamten Prämien in einem hohen 5-stelligen Bereich, dann ist die Flottenpolice ein gutes Instrument, um die Schäden ein Stück weit selbst zu steuern.

Experten-Tipp: Überall dort wo es geht, einen Fahrerschutz miteinschließen!

Versichert sind Personenschäden des berechtigten Fahrers infolge eines Unfalls. Die Versicherer zahlen für den Personenschaden wie ein Haftpflichtversicherer. Sie leisten nach deutschem Recht und nach den gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen bis zu 20 Mio. EUR je Schadensfall, z. B. für Verdienstausfälle, Schmerzensgeld und behindertengerechte Umbaumaßnahmen.

Besonderheit: Anhänger

Kommen wir zu dem Thema Anhänger. Seit dem 17.07.2020 haftet bei Unfällen mit Kfz-Gespannen wieder ausschließlich der Halter des Zugfahrzeugs. Die Versicherung von Kfz-Anhängern muss nur noch anteilig leisten und zwar dann, wenn der Anhänger sich gefahrenerhöhend auswirkt. Eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) hat zur Folge, dass Anhänger-Haftpflichtversicherungen zukünftig deutlich seltener leisten müssen.

Die Neuregelung trat am 17.07.2020 in Kraft und stellt die Regulierungspraxis wieder her, die bis zu einem Urteil des Bundesgerichtshofs 2010 gültig war. Bis dahin war bei Unfällen, die mit einem Kfz-Gespann verursacht wurden, grundsätzlich der Führer des Zugfahrzeugs in der Haftung. Das wird nun auch zukünftig wieder der Fall sein. Die Haftungsteilung endet somit nach zehn Jahren.

Seit dem Urteil des Bundesgerichtshofs im Jahre 2010 wurde die Haftung bei derartigen Unfällen zwischen dem Anhänger und dem Zugfahrzeug hälftig geteilt. Das hatte jedoch dazu geführt, dass die Versicherungsprämien für Anhänger massiv gestiegen waren, während die Kosten für die Versicherung der Zugmaschinen nicht zurückgingen. Zukünftig haften wieder ausschließlich die Halter von Zugmaschinen. Eine Mithaftung für den Halter des Anhängers ist nur vorgesehen, wenn der Anhänger gefahrenerhöhend auf das Unfallgeschehen gewirkt hat. Das bloße Ziehen des Anhängers genügt für eine gefahrenerhöhende Wirkung ausdrücklich nicht.

Wir empfehlen daher für zulassungsfreie Anhänger in der Landwirtschaft, auch in Zukunft, weiterhin den Abschluss einer separaten Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung, da sie nur begrenzt im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung mitversichert sind.

Vorsicht bei zu günstigen Kfz-Versicherungsprämien

Zum Abschluss gestatten Sie mir einen Gedanken zum Thema Versicherungsprämien. Kein anderes Thema wird so heiß diskutiert wie die Kraftfahrzeugprämien. Es muss immer billig sein und der Versicherer soll aber im Schadensfall alles regulieren. Das kann nicht funktionieren! Jedes Wirtschaftsunternehmen, dazu zählen auch Versicherungsgesellschaften, müssen sehen, dass sie ihre Produkte sauber kalkulieren und mit den eingezahlten Prämien auch die Schäden vernünftig regulieren können. Darüber hinaus müssen Mitarbeiter bezahlt werden, in Technik investiert werden, usw. Sie kennen sich da aus, Sie sind ja auch Unternehmer.

Wenn wir ein Vergleichsangebot bekommen, das deutlich unter unserem Angebot liegt, dann schrillen bei mir schon alle Alarmglocken. In den meisten Fällen finden wir dann nämlich Deckungslücken in den günstigen Angeboten, die Ihnen als Kunde im Schadensfall auf die Füße fallen können. Wenn wir die nicht finden, dann ist erstmal alles in Ordnung. Dann empfehlen wir auch die Annahme des günstigen Angebotes. Aber glauben Sie  mir, die Versicherer holen es sich wieder zurück. Entweder durch jährlich steigende Prämien oder bei vielen Schäden durch eine Sanierung. Unterm Strich sparen Sie über die Zeit nichts, was ja auch logisch ist, da jede Gesellschaft statistisch gesehen die gleichen Schäden hat.

Das könnte Sie auch interessieren:

Jetzt anmelden
und auf dem Laufenden bleiben!

Für den Versand unserer Newsletter nutzen wir rapidmail. Mit Ihrer Anmeldung stimmen Sie zu, dass die eingegebenen Daten an rapidmail übermittelt werden. Beachten Sie bitte auch die AGB und Datenschutzbestimmungen.