Ohne Frauen geht in der Landwirtschaft nichts. So lautet das Fazit eines Blogartikels auf Agrarheute. Die erfolgreichsten Betriebe, die wir betreuen, bestehen zu 90 Prozent aus einem Tandem, einem Unternehmer(ehe)paar. Es ist sicherlich nicht immer einfach, ein landwirtschaftliches Familienunternehmen gemeinsam zu führen. Als Ehepaar lebt und arbeitet man 24/7 zusammen, doch wenn jeder von beiden seine Stärken einbringt, dann ist das System Familienbetrieb aus meiner Sicht unschlagbar. Die finanziellen Ergebnisse bestätigen dies jedes Mal. Blicke ich als Risikomanager auf ein Familienunternehmen, dann stelle ich allerdings sehr schnell fest, dass beim Thema Risikoabsicherung die Damen sehr gerne mal vergessen werden. Sie stecken bei diesem Thema meist zurück. Daher widmen wir uns in diesem Artikel einmal der wichtigen Absicherung der Landfrauen…

Zunehmend steigen die jungen, top ausgebildeten Meister-, Agraringenieur- und Technikerinnen in die elterlichen Fußstapfen und bringen den Mut auf, den Hof für die Zukunft fit zu machen. Kurzum vor ihnen allen habe ich sehr viel Respekt! Ich nenne Landfrauen respektvoll die Diplomatinnen auf dem Hof. Sie vermitteln meist erfolgreich zwischen Vater und Kindern, zwischen Altenteilern und Ehemann, erziehen Azubis ein Stück weit mit, coachen die Kinder erfolgreich durch Schule und Ausbildung, kümmern sich um die Führung des Haushaltes, haben einen Blick auf die Zahlen, besitzen verkäuferisches Talent, haben ein Händchen für Tiere etc. Die Liste könnte noch erheblich erweitert werden. Landfrauen können auch besser mit Geld umgehen. Eine Kundin von uns ist z. B. sehr erfolgreich am Aktien- und Immobilienmarkt tätig.

Finanzielle Absicherung der Frauen in der Landwirtschaft

Beim Thema finanzielle Absicherung werden die Landfrauen jedoch häufig vernachlässigt. Dabei hat ein krankheits- oder unfallbedingter Ausfall der Landwirtin ungeahnte Folgen für den gesamten Hof, ganz zu schweigen, wenn die Landfrau in jungen Jahren verstirbt. Aus der Begleitung von Leistungsfällen wissen wir, dass gerade die Renten bei Berufsunfähigkeit viel zu niedrig bemessen sind und bei Weitem nicht ausreichen, um davon im Krankheitsfall Ersatzarbeitskräfte zu finanzieren oder die Kosten für externe Arbeitserledigung zu bezahlen. Im Krankheitsfall oder nach einem Unfall kann dies nicht mehr geändert werden. Daher mein Appell an Sie: Es muss Ihnen klar sein, dass Ihr Ausfall den Hof sehr viel Geld kosten wird.

Folgen eines krankheits- oder unfallbedingten Ausfalls oder gar Todesfalls der Landwirtin

Noch dramatischer wird es, wenn die Landfrau in jungen Jahren verstirbt. Sind die Frauen voll mit im Unternehmen eingebunden, kann es durchaus sein, dass auch die Banken anfangen und unruhig werden, da die Banker auch genau wissen, wie hoch der Anteil der Landfrauen am Erfolg eines Betriebes ist. Rechtlich wäre es sogar denkbar, dass die Banken von ihrem in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen verankertem Sonderkündigungsrecht aus wichtigem Grund Gebrauch machen könnten. Dies wäre ein Desaster für Hof und Familie. Ferner fehlt dem Betrieb in diesem Fall auch meist dringend benötigte Liquidität, damit der Ehemann Personal für Haushalt, Büro, Kinderbetreuung etc. anstellen kann. Viele argumentieren, das können wir aus der normalen Liquidität bezahlen. Doch lassen Sie mich das deutlich sagen: Das können Sie nicht. Warum? Meist werden die betriebswirtschaftlichen Ergebnisse nach einer Krankheit deutlich schlechter und damit auch der Liquiditätsspielraum für externes Personal.

40 Prozent der Frauen haben laut der Studie „Frauen in der Landwirtschaft“ keinen Arbeitsvertrag. In unserer Region würde ich behaupten, liegt dieser Anteil noch deutlich höher, gefühlt bei 80 Prozent. Wenn es um das Thema Wertschätzung geht, wäre dies doch eine klasse Möglichkeit zu sagen: Schatz, wir stellen dich sozialversicherungspflichtig mit einem anständigen Gehalt im Unternehmen an. Es wäre eine Möglichkeit, die Arbeitsleistung der Partnerin für Hof und Familie auch finanziell anzuerkennen. In anderen Branchen ist dies längst Standard.

Warum eine sozialversicherungspflichtige Anstellung der Landfrau sinnvoll sein kann

Jetzt höre ich schon Ihre Steuerberater murren, da werden aber höhere Krankenkassenbeiträge fällig. Ja das stimmt! Dies ist aber nur einseitig betrachtet. Die andere Seite der Medaille ist nämlich, dass die betroffene Landwirtin im Krankheitsfall oder nach einem Unfall fast zwei Jahre Anspruch auf Geldleistungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung hätte. Darüber hinaus werden Rentenansprüche aufgebaut. Wird sie in einem Gewerbebetrieb angestellt, hätte sie auch die Möglichkeit, Ihre Krankenkasse frei zu wählen. Die Personalkosten stellen Betriebsausgaben dar, die Lohnsteuer wird bei der Einkommenssteuererklärung mit berücksichtigt. Weiterer Vorteil – bei einer Festanstellung kann das Unternehmen die Vorteile einer betrieblichen Altersversorgung nutzen. Ein eleganter Weg, um Vermögen aus dem Unternehmen in den Privatbereich zu überführen. In anderen Branchen sind diese Versorgungskonzepte längst üblich.

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Was passiert bei unverheirateten Paaren, wenn der Mann verstirbt?

Wir haben zunehmend Betriebe, die wir betreuen, wo die Betriebsleiter nicht verheiratet sind, aber gemeinsame minderjährige Kinder haben. Das landwirtschaftliche Unternehmen ist meist im Eigentum des Mannes. Verstirbt der Mann und es gibt von ihm kein Testament, dann bekommt das Kind einen Verfahrenspfleger vom Gericht an die Seite gestellt. Dieser Verfahrenspfleger hat in erster Linie das Wohl des Kindes im Blick und nicht unbedingt das Wohl des Unternehmens. Verfahrenspfleger agieren häufig nach dem Motto: Lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach. Bedeutet für Sie? Der Verfahrenspfleger könnte dazu übergehen und den Pflichtteil des Kindes geltend machen. Dies würde dazu führen, dass Liquidität aus dem Unternehmen entzogen wird. Was die meisten aber überhaupt nicht auf dem Schirm haben, ist die Tatsache, dass ein Fremder in Ihrer Familie und Ihrem Unternehmen mitentscheidet!

Nachlass -und Notplanung in der Landwirtschaft

Daher unsere klare Empfehlung, sich einmal um das Thema Nachlass kümmern. Den Angehörigen wird dadurch eine enorme Last genommen. Weiterer Vorteil, es werden streitanfällige Erbengemeinschaften verhindert. Unser Experten-Rat: Nehmen Sie hierzu Kontakt zu einem erfahrenen Fachanwalt für Erbrecht auf.

Rechtliche Absicherung für den Notfall: Vollmachten & Verfügungen

Wenn wir bei dem Thema rechtliche Entlastung von Angehörigen sind, dann gehört auch das Thema Vollmachten und Verfügungen dazu. Hierzu gibt es im Prinzip drei Möglichkeiten:

  • Einmal kann ich mir diese Dokumente von einem Anwalt oder Notar erstellen lassen.
  • Die zweite Möglichkeit wäre der Download aus dem Internet. Davon würde ich Ihnen als Unternehmer:in dringend abraten.
  • Die dritte Möglichkeit wäre, diese Dokumente über einen Rechtsdienstleister erstellen zu lassen. Dies hat den Vorteil, dass die Kosten für die Erstellung deutlich günstiger sind als bei einem Anwalt.

Darüber hinaus ist über einen Dienstleister gewährleistet, dass die Dokumente 24/7 verfügbar sind und eine automatische Anpassung an die sich ändernde Rechtsprechung erfolgt. Eine jährliche Erinnerung sorgt dafür, dass Änderungen eingepflegt werden. Darüber hinaus erstellt der Rechtsdienstleister auch gleich eine Unternehmervollmacht mit. Diese finden Sie so gut wie nie bei brauchbaren Internetformularen. Diese sind, wenn überhaupt, nur für Privatpersonen geeignet. Für Bankvollmachten verwenden Sie bitte die bankeigenen Formulare. Formal müssen Kreditinstitute Generalvollmachten anerkennen. Bis diese Unterlagen seitens der Banken aber anerkannt werden, verstreicht meist viel wertvolle Zeit. Mit Testamenten, Vollmachten, Verfügungen sorgen Sie für eine rechtliche Entlastung Ihrer Angehörigen in Notsituationen, da diese dann wissen was zu tun ist und in Ihrem Sinne agieren können.

Denken Sie auch an einen Ehevertrag

Was auch eine Selbstverständlichkeit sein sollte, dass bei verheirateten Partnern die eingeheirateten – meist Partnerinnen, mit einem anständigen Ehevertrag ausgestattet werden. Für die Gestaltung empfiehlt es sich, einen spezialisierten Fachanwalt hinzu zu ziehen. Es geht darum einen für beiden Seiten fairen Vertrag aufzusetzen, der auch im Fall eines Falles, vor Gericht hält was einmal vereinbart wurde. Sprechen Sie uns einfach an, wir können Sie innerhalb unseres Experten-Netzwerkes weitervermitteln.

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