Das sogenannte Altersvorsorgedepot ist aktuell in aller Munde – als zentraler Baustein der Reform der privaten Altersvorsorge, die viele bereits „neuer Riester“ nennen. Die Reform selbst ist beschlossen. Was aber noch fehlt: die konkreten Produkte und die Bedingungen der einzelnen Anbieter. Erst wenn feststeht, welche zertifizierten Lösungen es tatsächlich geben wird, lässt sich seriös beurteilen, ob ein bestehender Riester-Vertrag weiterlaufen, beitragsfrei gestellt oder später übertragen werden sollte.

Für Sie als Betriebsinhaberin oder Betriebsinhaber eines landwirtschaftlichen Familienbetriebs ist das Thema noch aus einem weiteren Grund relevant: Viele verlassen sich stillschweigend darauf, dass der Hof selbst schon die Altersvorsorge sei. Das kann ein Baustein sein – reicht aber allein selten aus, gerade wenn Wetter, Preise oder die Hofnachfolge anders laufen als geplant.

Genau deshalb geben wir Ihnen mit diesem Beitrag einen kurzen Überblick. Wir ordnen die aktuellen Entwicklungen ein, zeigen Chancen und Risiken auf und halten Sie über alle relevanten Neuerungen auf dem Laufenden. Dieser Artikel wird laufend erweitert – auch unsere praktische Einschätzung ergänzen wir, sobald sich die Details konkretisieren. Unser Ziel: Ihnen frühzeitig Orientierung geben, ohne vorschnelle Empfehlungen auszusprechen.

1. Riester war gestern: Was sich für Sie als Landwirt jetzt ändert 

Schauen Sie sich einmal Ihre Riester-Unterlagen an – falls Sie einen Vertrag haben. Was Sie dort finden, ist selten eine Erfolgsgeschichte: hohe Abschlusskosten, wenig transparente Gebühren und eine Rendite, die kaum die Inflation ausgleicht. Das liegt nicht an einer schlechten Beratung von damals. Es liegt am System.

Bisher waren Anbieter gesetzlich verpflichtet, eine 100-Prozent-Beitragsgarantie zu geben. Klingt erst einmal sicher. In der Praxis bedeutete das aber: Ihr Geld durfte kaum in echte Sachwerte fließen und lag stattdessen in niedrig verzinsten Anleihen. Es war geschützt – aber es hat sich kaum bewegt.

Was bedeutet das konkret? Während die Kapitalmärkte über Jahrzehnte deutlich zulegten, blieb vielen Riester-Sparern nach Abzug der Kosten oft weniger übrig, als sie eingezahlt hatten.

Für Sie als landwirtschaftlicher Betriebsinhaber kommt noch etwas dazu, das in vielen Gesprächen mitschwingt: der Gedanke, dass der Hof selbst schon die Altersvorsorge sei. Das kann stimmen – muss es aber nicht. Ihr Betriebsvermögen steckt in Flächen, Gebäuden und Maschinen – nicht auf einem Konto, das sich im Alter einfach auszahlen lässt. Es ist an Wetter, Preise und Nachfolge gebunden, und ob ein Kind den Hof später übernehmen will oder kann, steht oft erst spät fest. Eine zusätzliche, vom Betrieb unabhängige Vorsorge nimmt genau diesem Punkt einen Teil des Drucks: Sie sind im Alter nicht mehr allein darauf angewiesen, dass der Betrieb verkauft, verpachtet oder erfolgreich übergeben wird.

Die Reform will hier ansetzen: weg vom starren Garantieprinzip, hin zu echtem Vermögensaufbau über den Kapitalmarkt – etwa über ETFs. Mit echtem Eigentum, mehr Transparenz und ohne dass Ihnen ein Anbieter bei den Renditechancen die Handbremse anzieht.

Rainer Liebich und Torsten Schröder gehen einen laendlichen Weg entlang.

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2. Zwei Wege, ein Ziel: So funktioniert die neue Vorsorge 

Wichtig vorweg: Die Reform ist kein Einheitsmodell. Niemand wird gezwungen, künftig nur noch ein Depot bei einem Online-Broker zu führen. Der Gesetzgeber schafft vielmehr einen Rahmen, in dem Sie wählen können, welche Lösung zu Ihrem Betrieb und Ihrer Familie passt.

Zwei staatlich geförderte Wege stehen zur Auswahl:

  • Das Altersvorsorgedepot – Ihr Geld fließt in ein Depot und wird dort in ETFs oder Fonds angelegt. Transparent, ohne Versicherungskosten, aber auch ohne feste lebenslange Rente.
  • Reformierte Rentenversicherungen – Sie bekommen weiterhin eine lebenslange Rente, egal wie alt Sie werden. Neu: Sie entscheiden selbst, ob Sie eine Garantie wollen oder lieber mehr Rendite.

Damit die staatliche Förderung überhaupt fließt, muss der jeweilige Vertrag – egal ob Depot oder Versicherung – zertifiziert sein. Der Staat gibt hier klare Leitplanken vor, damit Ihr Geld sicher für die Rente reserviert bleibt und gleichzeitig die Chancen des Kapitalmarkts nutzen kann.

Was bedeutet das konkret für Sie als Hofinhaber? Im unternehmerischen Alltag tragen Sie ohnehin schon genug Risiko – Wetter, Erntemengen, Preise. Wer sich hier eher nach Sicherheit sehnt, findet in der reformierten Rentenversicherung mit Garantieoption eine ruhigere Lösung. Wer das Betriebsrisiko dagegen gewohnt ist und bei der Altersvorsorge bewusst auf Rendite setzen möchte, kann mit dem Depot mehr Marktchancen nutzen.

Der Wegfall der 100-Prozent-Garantie ist dabei der entscheidende Hebel. Über Zeiträume von 20 oder 30 Jahren gleichen sich Marktschwankungen erfahrungsgemäß weitgehend aus. Die alte „Sicherheit“ war häufig vor allem eines: die Sicherheit, real an Kaufkraft zu verlieren.

3. So viel Geld schenkt Ihnen der Staat dazu 

Ein zentraler Unterschied zum bisherigen Riester: Die Förderung richtet sich künftig nicht mehr nach Ihrem Bruttoeinkommen, sondern direkt nach Ihren eingezahlten Beiträgen. Gerade für Sie als Betriebsinhaber mit schwankendem Gewinn von Wirtschaftsjahr zu Wirtschaftsjahr ist das ein spürbarer Vorteil: Das lästige Rechnen mit 4 Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens entfällt, Sie zahlen so viel ein, wie es in einem guten oder weniger guten Jahr für Sie passt.

Grundzulage:

  • Für die ersten 360 € Ihrer Jahreseinzahlung gibt es 50 Cent Förderung je eingezahltem Euro – macht 180 €.
  • Für weitere Einzahlungen bis 1.800 € im Jahr kommen 25 Cent je Euro dazu – macht bis zu 360 € zusätzlich.
  • Bei vollen 1.800 € Jahreseinzahlung ergibt das eine maximale Grundzulage von 540 € – deutlich mehr als die bisherige Riester-Höchstgrundzulage von 175 €.

Kinderzulage:

  • Bis zu 300 € pro Kind und Jahr, voll ausgezahlt bereits ab einem monatlichen Beitrag von 25 €. Bis zu diesem Betrag gilt: 1 € Kinderzulage je eingezahltem Euro. Das gilt unabhängig davon, ob Ihr Kind später einmal den Betrieb übernehmen möchte oder einen eigenen Weg geht.

Berufseinsteigerbonus:

  • 200 € einmalig für junge Menschen, die früh mit der Altersvorsorge beginnen – etwa für Söhne oder Töchter, die gerade eine landwirtschaftliche Ausbildung abschließen oder in den Betrieb einsteigen.

Steuerliche Behandlung: Die Beiträge können Sie zusätzlich in der Steuererklärung angeben – das Finanzamt prüft per Günstigerprüfung, ob über die Zulage hinaus noch ein Steuervorteil besteht. Während der Ansparphase soll zudem keine Steuer auf die sogenannte Vorabpauschale anfallen – und das nicht nur bis zur Förderhöchstgrenze von 1.800 €, sondern für Einzahlungen bis insgesamt 6.840 € im Jahr. Auch Erträge aus einem Rebalancing oder Fondswechsel sollen steuerfrei bleiben.

Ein Beispiel aus der Praxis: Nehmen wir eine Hofinhaberfamilie mit zwei Kindern, die monatlich 100 € einzahlt, also 1.200 € im Jahr. Die Grundzulage liegt hier bei 390 € (180 € für die ersten 360 € plus 210 € für die restlichen 840 €). Dazu kommen zweimal 300 € Kinderzulage, also 600 €. Insgesamt fließen der Familie damit 990 € an staatlicher Förderung zu – bei eigenen Einzahlungen von 1.200 € landen am Ende 2.190 € im Depot. Die Förderquote liegt in diesem Fall bei über 80 Prozent.

Solche Beispiele zeigen: Gerade bei kleineren Eigenbeiträgen und mehreren Kindern kann die staatliche Förderung einen erheblichen Teil der Einzahlung ausmachen – auch in Jahren, in denen im Betrieb nicht viel übrig bleibt.

Was bedeutet das konkret? Der Mindestbeitrag soll bei 120 € pro Jahr liegen (10 € im Monat) – auch ein kleiner Einstieg ist also möglich, etwa wenn ein Wirtschaftsjahr angespannter ausfällt. Förderfähig sind bis zu 1.800 € im Jahr. Insgesamt einzahlen können Sie voraussichtlich bis zu 6.840 € jährlich – auch wenn nicht jeder zusätzliche Euro gefördert wird, kann sich die steuerliche Begünstigung der Vorabpauschale gerade nach einem guten Erntejahr auch bei höheren Beiträgen lohnen.

4. Wenn mehr übrig bleibt: So nutzen Sie es für Ihre Vorsorge 

Nicht jedes Jahr auf dem Hof läuft gleich. Nach einer guten Ernte, günstigen Preisen oder dem Verkauf von Flächen bleibt manchmal mehr übrig als sonst. Ein Blick auf die reine Zahlenlage zeigt: Gerade in solchen Jahren kann sich eine volle Ausschöpfung des Altersvorsorgedepots besonders auszahlen.

Rechnen wir die Förderung einmal in eine Rendite um: Bei einer Jahreseinzahlung von 1.800 € und einer Grundzulage von 540 € entspricht das rechnerisch rund 30 Prozent Rendite allein durch die staatliche Zulage – noch bevor das Geld überhaupt am Kapitalmarkt angelegt wird. Zum Vergleich: Aktienindizes wie der Dax oder der MSCI World erzielen im langjährigen Schnitt rund 8 Prozent pro Jahr. Mit zwei Kindern steigt die Zulage auf 1.140 € – das entspricht rund 63 Prozent Rendite auf die Einzahlung.

Für Betriebe mit überdurchschnittlichem Jahresergebnis kommt ein zweiter Hebel dazu: die Günstigerprüfung. Die eingezahlten Beiträge lassen sich zusätzlich zur Zulage als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen. Wer den Spitzensteuersatz von 42 Prozent zahlt (ab etwa 70.000 € zu versteuerndem Einkommen – bei Betriebsinhabern also auch im Zusammenspiel mit dem betrieblichen Gewinn), kann so – je nach persönlicher Situation – noch einmal eine spürbare Steuererstattung obendrauf erhalten. Ab welchem Einkommen sich dieser zusätzliche Steuervorteil überhaupt einstellt, hängt von der Zahl der Kinder ab: Ohne Kinder wirkt er sich bereits ab einem Grenzsteuersatz von etwa 23 Prozent aus, mit einem Kind ab etwa 32 Prozent, mit zwei Kindern ab etwa 39 Prozent.

Was bedeutet das konkret? Wer nach einem guten Wirtschaftsjahr ohnehin Geld anlegen möchte und über die 1.800-€-Förderobergrenze hinaus einzahlen kann, profitiert selbst dort noch: Bis zu 6.840 € pro Jahr und Depot bleiben von der Fonds-Vorabpauschale, laufenden Kapitalertragsteuern und Steuern bei Umschichtungen innerhalb des Depots verschont. Besteuert wird erst in der Auszahlphase – meist zu einem Zeitpunkt, an dem der persönliche Steuersatz ohnehin niedriger liegt als in den aktiven Betriebsjahren.

Ein Detail, das gerade für Hofinhaberfamilien interessant sein dürfte: Jeder Sparer kann grundsätzlich zwei Altersvorsorgedepots führen – zusammen also bis zu 13.680 € im Jahr steuerbegünstigt anlegen (die Zulage selbst gibt es allerdings nur einmal). Auch Ihr Ehepartner – gerade wenn er oder sie aktiv im Betrieb mitarbeitet – hat Anspruch auf ein eigenes Depot mit eigener Zulage von bis zu 540 € im Jahr. Für Kinder ist ebenfalls ein eigenes Depot mit bis zu 6.840 € Einzahlung möglich – allerdings ohne eigene Zulage. So lässt sich Vorsorge für die ganze Hofinhaberfamilie aufbauen, nicht nur für eine Person. Zusätzlich ist eine sogenannte Frühstartrente im Gespräch: Der Jahrgang 2020, ab 2027 auch der Jahrgang 2021, soll 10 € im Monat vom Staat erhalten. Ursprünglich war das für alle Kinder zwischen 6 und 18 Jahren geplant – aus Kostengründen wurde der Kreis inzwischen deutlich verkleinert.

Wichtig zu wissen: Das Altersvorsorgedepot ist kein Depot für Einzelaktien, Kryptowährungen oder Gold. Investiert werden darf vor allem in Fonds und ETFs. Das gesetzlich vorgeschriebene Standarddepot darf zudem höchstens 1 Prozent Gebühren im Jahr kosten – erste Anbieter haben bereits deutlich günstigere Konditionen angekündigt.

5. 3 Wege: Behalten, Pausieren oder Wechseln 

Haben Sie bereits einen Riester-Vertrag, stellt sich jetzt sicher die Frage: War das alles umsonst? Nein. Ihr Erspartes ist sicher, und für bestehende Verträge gibt es klare Übergangsregeln. Die eigentliche Frage lautet nicht, ob Ihr Vertrag sicher ist – sondern ob er noch effizient ist, gerade wenn er neben der betrieblichen Absicherung nur eine von mehreren Säulen Ihrer Altersvorsorge ist.

Grundsätzlich zeichnen sich drei Wege ab:

Behalten und weiterführen. Sinnvoll etwa, wenn Ihr Vertrag bald ausläuft, Sie hohe garantierte Rentenfaktoren aus früheren Jahren haben oder Sie durch mehrere Kinder bereits hohe Zulagen erhalten – solange die Kostenquote im Rahmen bleibt.

Beitragsfrei stellen. Das vorhandene Kapital bleibt im alten Vertrag liegen, neue Beiträge fließen stattdessen in eines der neuen, renditestärkeren Modelle. So sichern Sie sich die bisherigen Garantien für das bereits Angesparte und nutzen für frisches Geld die neuen Marktchancen.

Übertragen. Voraussichtlich wird es möglich, vorhandenes Kapital aus einem alten Riester-Vertrag förderunschädlich in das neue Altersvorsorgedepot oder eine neue Versicherungslösung zu übertragen. Der Vorteil: Ihr Geld wird aus dem starren Garantiekorsett befreit. Wichtig ist dabei, genau zu prüfen, ob die anfallenden Wechselkosten und der Verlust alter Garantien durch die höheren Renditechancen aufgewogen werden.

Momentan besteht kein Grund zur Eile. Eine voreilige Kündigung kann sogar dazu führen, dass Sie bereits erhaltene Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen müssen. Sobald die Wechselregeln der Reform final feststehen, rechnen wir für Sie durch, welcher Weg für Ihren Betrieb und Ihre Familie der sinnvollste ist. Bevor Sie irgendwo ein „Wechselangebot“ unterschreiben, das am Ende nur neue Kosten bringt – sprechen Sie kurz mit uns.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die Reform der privaten Altersvorsorge ist beschlossen, konkrete Produkte und Anbieter stehen aber noch nicht fest.
  • Das Altersvorsorgedepot soll ab Januar 2027 verfügbar sein und ermöglicht Investitionen in ETFs und Fonds statt starrer Garantien.
  • Grundzulage bis zu 540 €, Kinderzulage bis zu 300 € je Kind, einmaliger Berufseinsteigerbonus von 200 € – auch für Kinder, die im Betrieb mitarbeiten.
  • Während der Ansparphase soll keine Steuer auf die Vorabpauschale anfallen – bis zu einem Einzahlbetrag von 6.840 € pro Jahr, ideal für Jahre mit gutem Betriebsergebnis.
  • Allein durch die Zulage entspricht die Förderung rechnerisch einer Rendite von rund 30 Prozent (ohne Kinder) bis über 60 Prozent (mit zwei Kindern) auf die Einzahlung.
  • Pro Sparer sind bis zu zwei Depots möglich (zusammen bis zu 13.680 € Einzahlung), auch mitarbeitende Ehepartner und Kinder können jeweils eigene Depots führen.
  • Bestehende Riester-Verträge müssen Sie jetzt nicht vorschnell kündigen: Behalten, beitragsfrei stellen oder später übertragen sind mögliche Wege.

6. Unser Fazit für Sie als Hofinhaber

Warten Sie nicht einfach ab, bis alle Details der Reform stehen. Die Weichen für eine renditestärkere Altersvorsorge werden jetzt gestellt – und ein Blick auf Ihre bestehenden Verträge lohnt sich schon heute. Lohnt es sich, an Ihrem Riester festzuhalten, oder wird das neue Altersvorsorgedepot für Sie, Ihren Ehepartner und Ihre Kinder zur besseren Lösung?

Sobald die ersten zertifizierten Verträge an den Start gehen, schauen wir für Sie genau hin – auf die Rendite ebenso wie auf die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen, immer mit Blick auf Ihre Situation als landwirtschaftlicher Familienbetrieb. Ob eine Versicherungslösung mit Steuerprivileg oder ein flexibles Depot besser zu Ihrem Betrieb und Ihrer Familie passt, klären wir gemeinsam mit Ihnen. So wird Ihre Altersvorsorge unabhängig vom Auf und Ab eines Wirtschaftsjahres – und ein zweites Standbein neben dem Hof.

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Bei Fragen ist unsere Investment-Abteilung gerne für Sie da.

Ein geplantes Modell der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge, das das bestehende Riester-System ablösen bzw. verbessern soll. Anders als bei vielen klassischen Riester-Verträgen kann das Geld stärker am Kapitalmarkt investiert werden, etwa über ETFs oder Fonds.

Viele bezeichnen es so, weil es an das Grundprinzip der staatlichen Förderung anknüpft, aber stärker auf Kapitalmarkt, Transparenz und einfachere Förderstrukturen setzt.

Nach aktuellem Stand ab Januar 2027. Details zur praktischen Umsetzung, zu Anbietern und zur finalen Ausgestaltung können sich noch ändern – wir halten Sie hier auf dem Laufenden.

Ihr Betrieb kann ein wichtiger Baustein sein, ist aber von Faktoren abhängig, die Sie selbst nur begrenzt beeinflussen können – Wetter, Preise, Nachfolge. Eine zusätzliche, vom Betrieb unabhängige Vorsorge schafft hier mehr Handlungsspielraum, gerade auch für den Fall, dass eine Hofübergabe anders läuft als geplant oder länger dauert als gedacht.

Voraussichtlich sollen viele Gruppen förderberechtigt sein, unter anderem auch viele Selbstständige – dazu zählen in der Regel auch landwirtschaftliche Betriebsinhaber. Entscheidend wird die konkrete gesetzliche Regelung sein – wir prüfen das für Sie, sobald sie feststeht.

Ihr Ehepartner kann unabhängig von Ihnen ein eigenes Altersvorsorgedepot führen und dafür eine eigene Grundzulage von bis zu 540 € im Jahr erhalten – unabhängig davon, in welcher Form er oder sie im Betrieb mitarbeitet.

Nein, das raten wir aktuell niemandem. Eine vorschnelle Kündigung kann bereits erhaltene Zulagen und Steuervorteile kosten. Meist ist es sinnvoller, abzuwarten und Ihren Vertrag dann individuell prüfen zu lassen.

Nach aktuellem Planungsstand soll das möglich werden. Ob es sich im Einzelfall lohnt, hängt von Kosten des Altvertrags, möglichen Wechselkosten, vorhandenen Garantien und den Konditionen des neuen Angebots ab.

Ja, jeder Sparer kann bis zu zwei Depots eröffnen und darin zusammen bis zu 13.680 € im Jahr einzahlen. Die staatliche Zulage gibt es dabei aber nur einmal. Auch Ehepartner und Kinder können jeweils ein eigenes Depot führen – Kinder allerdings ohne eigene Zulage.

Eine vorzeitige Entnahme soll grundsätzlich förderschädlich sein – erhaltene Zulagen und Steuervorteile müssten dann zurückgezahlt werden. Das Depot ist auf die langfristige Altersvorsorge ausgelegt, nicht als frei verfügbares Depot – auch nicht, um etwa kurzfristig eine Investition im Betrieb zu finanzieren.

Vorgesehen sind vor allem Fonds und ETFs. Einzelaktien, Kryptowährungen, Gold oder Zertifikate sind nach aktuellem Stand nicht vorgesehen.

Torsten Kaiser-Schröder

Torsten Kaiser-Schröder bringt über 20 Jahre Erfahrung als Versicherungsmakler für landwirtschaftliche Familienbetriebe mit. Jahrgang 1970, aufgewachsen auf einem Bauernhof mit 200 Zuchtsauen und 75 ha Ackerland, hat er als Diplom-Agraringenieur und zertifizierter Risikomanager (TÜV Nord CERT GmbH) eine tiefe Verbundenheit zur Landwirtschaft. Als Experte für Generationenberatung und Firmenkundenversicherung nutzt er sein umfangreiches Wissen, um landwirtschaftliche Betriebe umfassend abzusichern und bei wichtigen Entscheidungen zu unterstützen.

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