Zwei Traktoren auf einem Feld

Immer mehr landwirtschaftliche Familienbetriebe gehen neue Wege: Sie setzen auf Direktvermarktung, eröffnen Hofläden, betreiben Hofcafés oder liefern regionale Produkte direkt zum Kunden. Die Gründe dafür sind vielfältig – mehr Wertschöpfung im eigenen Betrieb, direkter Kontakt zu den Verbraucherinnen und Verbrauchern, mehr Unabhängigkeit vom Handel.

Doch mit diesen neuen Chancen entstehen auch neue Anforderungen. Denn wer Produkte nicht mehr nur erzeugt, sondern auch verarbeitet, verpackt und verkauft, erweitert den betrieblichen Rahmen – oft über das klassische Landwirtschaftsrecht hinaus. Genau hier wird es versicherungstechnisch spannend: Was ist noch Teil der Landwirtschaft? Und was zählt schon zum Gewerbe?

Die richtige Einordnung ist entscheidend, wenn es um den passenden Versicherungsschutz geht. Gebäude, Inventar, Haftung, Fuhrpark, Mitarbeiter – Direktvermarkter haben besondere Risiken, die individuell und rechtssicher abgesichert werden müssen.

In diesem Blogbeitrag zeigen wir, worauf es beim Versicherungsschutz im Bereich Hof direkt ankommt, welche typischen Risiken bestehen – und wie eine ganzheitliche Absicherung aussehen kann, die zur Praxis und Philosophie eines modernen Familienbetriebs passt.

Gebäudeversicherung: Nutzung richtig einstufen – Risiken gezielt absichern

Bei direkt vermarktenden Betrieben ist die richtige Einstufung der Gebäude entscheidend für einen passenden Versicherungsschutz. Eine Maschinenhalle ist versicherungstechnisch eben nicht dasselbe wie ein Kühllager oder ein Hofladen.

Metzgereien und Bäckereien, die auf dem Hof betrieben werden, sind hier besonders zu beachten. Diese Bereiche verlassen in aller Regel den klassischen landwirtschaftlichen Rahmen und gelten als eigenständige Gewerbeeinheiten. Entsprechend müssen auch die zugehörigen Gebäudeteile – etwa Verarbeitungsräume, Backstuben oder Verkaufstheken – im Gewerbetarif eingestuft und abgesichert werden. Viele Versicherer unterscheiden hier sehr genau – falsche Einstufungen können zu erheblichen Lücken im Versicherungsschutz führen.

Kühllager stellen ebenfalls eine Besonderheit dar: Ihre Bauweise ist technisch aufwendig und die Wiederherstellung im Schadenfall ist entsprechend teuer. Viele Versicherer führen deshalb eine eigene Gebäudekategorie für solche Lagerstätten. Wer hier falsch eingestuft ist, riskiert im Ernstfall eine Unterversicherung oder Einschränkungen.

Auch Hofläden zählen in den meisten Fällen nicht mehr zur klassischen Landwirtschaft. Sie gelten in der Regel als eigenständiger Gewerbebetrieb und müssen als solcher versichert werden. Gleiches gilt für umgebaute Festscheunen, gastronomisch genutzte Flächen oder Veranstaltungsräume.

Ein weiterer Punkt sind die Unterkünfte für Erntehelfer – besonders bei Sonderkulturbetrieben wie Spargel- oder Erdbeerhöfen. Hier reicht die Bandbreite von umgebauten Wohnhäusern bis zu Containersiedlungen. Auch größere Betriebskantinen gehören in vielen Fällen dazu. Wichtig ist: Solche Nutzungen müssen klar benannt und mit dem Versicherer abgestimmt werden, damit im Schadenfall keine bösen Überraschungen drohen.

Versichert werden in der Gebäudeversicherung die klassischen Risiken wie Feuer (Brand, Blitzschlag und Explosion), Sturm und Hagel (Sturm ab Windstärke 8), sowie Leitungswasser – also Schäden durch bestimmungswidrig austretendes Wasser aus Rohrleitungen. Zusätzlich lassen sich sogenannte Elementargefahren absichern: Dazu zählen z. B. Überschwemmung, Rückstau, Erdrutsch oder Schneedruck. 

Inventarversicherung: Alles, was im Betrieb steckt – umfassend absichern

Die Inventarversicherung schützt das gesamte bewegliche Betriebsvermögen – also alles, was nicht fest mit dem Gebäude verbunden ist. Gerade bei Direktvermarktern ist das oft ein enormer Wert: Maschinen, Kühltechnik, Ladeneinrichtung, Verpackungsvorräte, sogar eingelagerte Erzeugnisse – all das zählt dazu. Wichtig ist hier vorwiegend eine realistische Einschätzung der Versicherungssumme. Eine gute Basis dafür bietet das Inventarverzeichnis aus dem Jahresabschluss.

Insbesondere bei Sonderkulturen wie Spargel, Erdbeeren, Kartoffeln, Zwiebeln oder Kürbissen ist auf spezielle Anlagen zur Reinigung, Sortierung, Aufbereitung, Beschriftung, Verpackung, Trocknung, Kühlung und Lagerung zu achten. Diese Technik wird in landwirtschaftlichen Versicherungen oft als Sonderposten geführt – hier lohnt es sich, gezielt auf Vollständigkeit zu prüfen. Auch mobile Betriebsmittel wie Gabelstapler, Hubwagen oder Lagerkisten sind oft wertvoller, als man denkt – und sollten entsprechend deklariert sein.

Ein häufig unterschätzter Punkt: Verpackungsmaterialien. Vor Beginn der Saison stehen nicht selten ganze Lkw-Ladungen an Schalen, Etiketten, Gläsern oder Bechern in den Hallen – vorwiegend bei Metzgereien, Obst- und Gemüsevermarktern. Diese Vorräte stellen einen erheblichen Sachwert dar, der ebenfalls in die Versicherungssumme einfließen muss. Auch der Lagerbestand an Erzeugnissen – also eingelagerte Sonderkulturen, die über den Winter verkauft werden sollen – zählt zum versicherbaren Inventar und sollte gesondert ausgewiesen werden.

Nicht vergessen werden, dürfen Verkaufsautomaten: Diese gehören zwar technisch zum Inventar, sind jedoch besonders anfällig für Vandalismus und Diebstahl. Gerade Automaten an frei zugänglichen Standorten sollten einzeln erfasst und mit dem Versicherer abgestimmt werden. Gleiches gilt für die Ladeneinrichtung, Küchentechnik in Kantinen oder gastronomische Ausstattungen im Hofladen – hier empfiehlt sich eine Absicherung zum Neuwert, damit der Betrieb nach einem Schaden schnell wiederhergestellt werden kann.

Betriebsunterbrechung: Wenn ein Schaden den Betrieb lahmlegt

Ein oft übersehener, aber enorm wichtiger Baustein ist die Betriebsunterbrechungsversicherung. Kommt es zu einem Schaden – etwa durch Feuer, Einbruch, Sturmschäden oder den Ausfall von Kühltechnik – sichert sie die entgangenen Erträge und zusätzliche Kosten, die zur Aufrechterhaltung des Betriebs notwendig sind. Das können z. B. Mietkosten für Ersatzräume, die kurzfristige Auslagerung der Produktion oder zusätzliches Personal sein.

Gerade bei Direktvermarktern, deren Betrieb oft stark saisonal geprägt ist, kann ein Schaden zur Unzeit existenzbedrohend sein. Wir empfehlen daher grundsätzlich eine Haftzeit von mindestens 24 Monaten, um auch langfristige Wiederaufbau- oder Sanierungsphasen abzusichern. Wichtig ist auch hier: Die Betriebsunterbrechung sollte exakt auf den konkreten Betrieb zugeschnitten sein – mit klarem Bezug zum versicherten Inventar und der individuellen Wertschöpfungskette.

Betriebshaftpflicht: Rundum-Schutz für Direktvermarkter

Die Betriebshaftpflicht ist das Sicherheitsnetz für alle Personen- und Sachschäden, die im Kontext Ihres Hofdirektbetriebs entstehen können. Ein zentrales Thema ist dabei die Produkthaftung – besonders, wenn Sie Ihre Erzeugnisse nicht nur im Hofladen, sondern auch über den Lebensmitteleinzelhandel vertreiben. Viele Handelsketten (REWE & Co.) verlangen hierfür jährlich erneuerte Produkthaftungs- oder erweiterte Produkthaftungsbestätigungen. Klären Sie mit Ihrem Versicherer, dass diese Deckungssummen und Bescheinigungen standardmäßig in Ihrer Police hinterlegt sind, damit Sie jederzeit lieferfähig bleiben.

Für Direktvermarkter, die auf Wochenmärkten verkaufen oder saisonale Erdbeer- und Spargelstände betreiben, muss der Haftpflichtschutz ausdrücklich auch dort gelten. Gleiches gilt für Hofcafés mit Sitz- oder Spielbereichen: Spielplätze sollten nicht nur baulich den gültigen Sicherheitsnormen entsprechen (TÜV-/CE-Siegel), sondern auch klar als versichertes Risiko benannt sein. Geschieht ein Unfall, fordern Krankenkassen häufig Regress.

Ebenfalls wichtig ist die Umwelthaftpflicht, denn viele Sonderkulturbetriebe lagern Flüssigdünger, Säuren oder Pflanzenschutzmittel. Ein Leck im Lagertank oder eine Havarie mit dem Stapler können schnell Boden oder Gewässer verunreinigen. Prüfen Sie deshalb, ob Ihr Vertrag sowohl die gesetzliche Umwelt­haftpflicht (Bodenschäden, Gewässer) als auch die Umweltschadenversicherung nach EU-Richtlinie abdeckt – und melden Sie Lager­mengen, Tankgrößen und Sicherheitsvorkehrungen stets aktuell an den Versicherer.

Achten Sie darüber hinaus auf eine präzise Betriebsbeschreibung: Wo endet der landwirtschaftliche Bereich, wo beginnt das Gewerbe? Häufig sind zwei getrennte Haftpflichtverträge notwendig, um alle Tätigkeiten sauber zu erfassen. Vergessen Sie dabei nicht selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie Gabelstapler oder Hoflader; sie lassen sich oft über eine beitragsfreie Vorsorgeposition oder eine separate Kfz-Haftpflicht einschließen. Sinnvoll sind außerdem Gewahrsamschäden, falls Sie fremde Maschinen und Geräte nutzen.

Kurzum: Eine maßgeschneiderte Betriebshaftpflicht erfordert offene Kommunikation mit dem Versicherer, detaillierte Risikoangaben und regelmäßige Aktualisierungen – dann sind Sie im Schadenfall auf der sicheren Seite.

Rainer Liebich und Torsten Schröder gehen einen laendlichen Weg entlang.

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Rechtsschutzversicherung: Wenn der Hof zur Zielscheibe wird

Auch ein landwirtschaftlicher Direktvermarkter kann plötzlich in rechtliche Auseinandersetzungen geraten – ob mit Mitarbeitern, Kunden, Behörden oder Vertragspartnern. Wer neben der klassischen Landwirtschaft zusätzlich einen Hofladen, ein Café oder externe Verkaufsstände betreibt, ist im rechtlichen Sinne auch Unternehmer – mit allen Pflichten und Risiken. Ein gewerblicher Rechtsschutz sorgt hier für finanzielle Sicherheit und professionelle Begleitung im Ernstfall.

Typische Streitpunkte im Alltag eines Direktvermarkters sind zum Beispiel:

  • Arbeitsrechtliche Konflikte, etwa wenn ein Saisonmitarbeiter gegen seine Kündigung klagt
  • Schadensersatzforderungen nach Vorfällen auf dem Betriebsgelände oder mit eigenen Produkten
  • Auseinandersetzungen mit Behörden, z. B. Hygienevorschriften
  • Verkehrsrechtliche Konflikte, etwa wenn ein Lieferfahrzeug in einen Unfall verwickelt wird
  • Strafrechtliche Ermittlungen, z. B. wegen angeblicher Umweltverstöße oder Verstößen gegen das Arbeitsrecht

Ein moderner Rechtsschutz für Direktvermarkter sollte daher folgende Bausteine beinhalten:

  • Firmen- und Arbeitsrechtsschutz
  • Verkehrsrechtsschutz (z. B. für Lieferfahrzeuge oder Verkaufsanhänger)
  • Verwaltungsrechtsschutz (bei Streit mit Ämtern, Genehmigungen etc.)
  • Strafrechtsschutz – besonders bei Vorwürfen nach Arbeits- oder Umweltschäden

Ein besonderer Fokus liegt auf dem Spezial-Strafrechtsschutz. Gerade beim Arbeitsschutz wird im Verdachtsfall schnell ermittelt – auch wenn später kein Vergehen festgestellt wird. Die Kosten für Anwälte, Gutachter oder eine Verteidigung summieren sich hier schnell auf mehrere tausend Euro. Der Rechtsschutz übernimmt diese Kosten – teilweise sogar Strafkautionen als zinsloses Darlehen.

Wichtig: Bei Direktvermarktern ist eine saubere Abgrenzung zwischen landwirtschaftlichen und gewerblichen Tätigkeiten auch im Rechtsschutz besonders wichtig. Viele Betriebe haben sowohl einen landwirtschaftlichen als auch einen gewerblichen Teil – zum Beispiel durch einen Hofladen oder eine Metzgerei. In solchen Fällen gibt es häufig zwei Rechtsschutzverträge – für Landwirtschaft und Gewerbe – und darin ist oft zusätzlich der private Bereich mitversichert. Dieser private Anteil muss aber nicht doppelt abgesichert sein.

Deshalb unsere klare Empfehlung: Rücksprache mit dem Rechtsschutzversicherer halten, um eine übersichtliche und effiziente Lösung zu finden – idealerweise mit einer übergreifenden Police oder abgestimmten Verträgen. So stellen Sie sicher, dass alle betrieblichen Risiken abgedeckt sind, ohne unnötige Doppelversicherungen oder Lücken zu riskieren.

Fuhrparkversicherung: Direktvermarktung bewegt – Schutz für alle Fahrzeuge im Einsatz

Direktvermarkter sind heute längst nicht mehr nur auf dem Feld unterwegs – sie fahren mit Lieferwagen zu Märkten, mit Kühltransportern zum Großhandel oder mit Zugmaschinen durch den Ort. Ob Verkaufsanhänger, Transportfahrzeuge, Lieferwagen oder kleine Traktoren – der betriebliche Fuhrpark ist vielfältig und essenziell für den Erfolg. Umso wichtiger ist eine passgenaue Kfz-Versicherung, die alle Fahrzeuge absichert.

Zur Grundabsicherung gehört die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung, die Schäden an Dritten abdeckt. Ergänzend dazu empfehlen sich Teilkasko- und Vollkaskoversicherungen – je nach Fahrzeugart, Einsatz und Wert. Während die Teilkasko Schäden durch Diebstahl, Glasbruch, Hagel, Marder oder Wildunfälle absichert, greift die Vollkasko auch bei selbst verschuldeten Unfällen oder Vandalismus.

Für Betriebe mit mehreren Fahrzeugen – etwa einem Lieferwagen, einem Kühlfahrzeug und mehreren Marktanhängern – lohnt sich oft eine Flottenversicherung. Diese bündelt alle Fahrzeuge in einem Vertrag, vereinfacht die Verwaltung und bietet oft günstigere Konditionen sowie mehr Flexibilität bei der Schadenfreiheitsrabatt-Regelung.

Zusätzliche Bausteine sorgen für sinnvollen Schutz im Alltag:

  • Eigenschadendeckung: Wenn z. B. beim Rangieren ein Verkaufsfahrzeug die eigene Halle beschädigt
  • Fahrerschutzversicherung: Deckt Personenschäden des Fahrers bei selbst verschuldeten Unfällen ab
  • Neuwertentschädigung: Bei neuen Fahrzeugen kann so im Totalschadenfall der volle Kaufpreis erstattet werden
  • GAP-Deckung für Leasingfahrzeuge: Deckt die Lücke zwischen Zeitwert und Leasingrest
  • BBB-Schäden (Brems-, Betriebs- und Bruchschäden) 

Typische Schäden in der Praxis zeigen, wie wertvoll eine gute Absicherung ist: Wildunfälle auf dem Weg zum Wochenmarkt, Diebstahl eines Verkaufsanhängers, Marderschäden an Kühlfahrzeugen oder Hagelstürme mit Dellen auf dem gesamten Fuhrpark. Wer seine Kfz-Versicherung regelmäßig prüft und gezielt an den tatsächlichen Einsatz der Fahrzeuge anpasst, schützt sich nicht nur vor hohen Reparaturkosten, sondern auch vor unerwarteten Betriebsausfällen. 

Besonderheit Milchverarbeitung: Ertragsschadensversicherung anpassen

Milchviehbetriebe mit eigener Weiterverarbeitung – etwa zur Herstellung von Frischmilch, Joghurt, Butter oder Käse – sollten unbedingt ihre Ertragsschadensversicherung überprüfen. Im klassischen Fall ist dort meist der Milchpreis abgesichert, den die Molkerei bezahlt. Doch wer seine Milch selbst veredelt, erzielt eine deutlich höhere Wertschöpfung, die bei der Schadenregulierung unbedingt berücksichtigt werden sollte.

Gerade im Seuchenfall oder bei Schäden durch Unfälle oder Krankheiten ist die richtige Kalkulation entscheidend. Wird ein Teil der Milch weiterhin an die Molkerei geliefert, bleibt hierfür der bekannte Preis oder Deckungsbeitrag als Basis. Für den selbst verarbeiteten Anteil muss dagegen ein durchschnittlicher Verkaufserlös oder Deckungsbeitrag zugrunde gelegt werden – je nachdem, wie die Produkte (z. B. im Hofladen oder über Wiederverkäufer) vertrieben werden.

Wichtig: Jeder Versicherer handhabt die Abgrenzung etwas anders. Deshalb ist eine individuelle Rücksprache mit dem Versicherer unerlässlich, um im Leistungsfall den Ertragsschaden realistisch und vollständig abzusichern.

Fazit: Direktvermarktung ist Verantwortung – und braucht den passenden Schutz

Direktvermarkter verbinden landwirtschaftliche Arbeit mit Unternehmertum, Kundenkontakt und Lebensmittelproduktion – eine Kombination, die Chancen bietet, aber auch Verantwortung mit sich bringt. Wer investiert, produziert, verkauft und Mitarbeiter beschäftigt, sollte auch in seinen Versicherungsschutz investieren – und zwar so, dass er zu den realen Risiken und betrieblichen Abläufen passt.

Ob Gebäude, Inventar, Fuhrpark, Haftung, Rechtsschutz oder Betriebsunterbrechung – jede Sparte hat ihre Besonderheiten. Und bei Direktvermarktern kommt es oft auf Details an: die richtige Einstufung von Gebäuden, die Deklaration von Sonderkulturen oder die Absicherung von Kühlgut, Verkaufsständen und Spielplätzen.

Unsere Empfehlung: Nicht irgendein Standardprodukt, sondern eine individuelle Absicherung, die Landwirtschaft und Gewerbe realistisch abbildet – und regelmäßig auf dem aktuellen Stand gehalten wird.

Torsten Kaiser-Schröder

Torsten Kaiser-Schröder bringt über 20 Jahre Erfahrung als Versicherungsmakler für landwirtschaftliche Familienbetriebe mit. Jahrgang 1970, aufgewachsen auf einem Bauernhof mit 200 Zuchtsauen und 75 ha Ackerland, hat er als Diplom-Agraringenieur und zertifizierter Risikomanager (TÜV Nord CERT GmbH) eine tiefe Verbundenheit zur Landwirtschaft. Als Experte für Generationenberatung und Firmenkundenversicherung nutzt er sein umfangreiches Wissen, um landwirtschaftliche Betriebe umfassend abzusichern und bei wichtigen Entscheidungen zu unterstützen.

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