Das größte Kapital eines Landwirts ist seine Arbeitskraft. Landwirte und junge Hofnachfolger sollten daher für den Fall vorbereitet sein, dass sie nicht mehr arbeiten können. Wie geht es dann mit dem Betrieb weiter?

Ein Fall aus unserer Praxis dreht sich um einen großen Milchviehbetrieb mit 300 Kühen. Der Landwirt führte die Besamungen in Eigenregie durch. Da er seine Tiere sehr gut kannte, hatte er deutlich bessere Ergebnisse als der spezialisierte Besamungstechniker. Durch einen Unfall wurde eine Schulter des Landwirtes schwer verletzt, sodass er die Besamungen nicht mehr wie gewohnt durchführen konnte. Da die Besamung zu den Schlüsseltätigkeiten in einem Milchviehbetrieb gehört, wurde von dem Lebensversicherer die vereinbarte monatliche Berufsunfähigkeitsrente gezahlt.

Schutz der Arbeitskraft eines Landwirtes mit der Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine Rente bei Berufsunfähigkeit wird dann gezahlt, wenn der Betroffene mehr als 50 Prozent der zuletzt in gesunden Tagen durchgeführten Tätigkeiten nicht mehr erledigen kann. Wie werden diese 50 Prozent ermittelt?

Bei einem Landwirt nimmt man einen Stundenplan und schreibt dort von Montag bis Sonntag alle Tätigkeiten auf, die an einem gewöhnlichen Wochentag erledigt werden. Darüber hinaus werden noch saisonale Arbeiten mit aufgenommen. In einem weiteren Schritt werden die „Kerntätigkeiten“ näher beschrieben.

  • Welche Wege werden auf welchen Untergründen zurückgelegt?
  • Welche Gewichte werden getragen?
  • Welche Arbeiten werden in welchen Positionen durchgeführt?

Diese Analyse der Einzeltätigkeiten wird in einem Gutachten zusammengetragen. Anhand dieses Gutachtens kann dann ein versierter Facharzt bewerten, welche Tätigkeiten mit der vorhandenen Diagnose noch möglich sind oder eben nicht mehr. Daraus ergibt sich, vereinfacht gesagt, dann ein Anteil von über oder unter 50 Prozent. Es ist ein Irrglaube, dass es immer 100 Prozent sein müssen. 

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Umgang mit Arbeitsunfähigkeit in einem Landwirtschaftsbetrieb

Steigen potenzielle Hofnachfolger in ein landwirtschaftliches Familienunternehmen mit ein, dann wird sehr oft das vorhandene Einzelunternehmen in eine GbR umgewandelt. In den uns dann vorgelegten GbR Verträge ist sehr vieles klar geregelt, aber ein Thema fällt meist komplett hinten runter! Wie gehen die GbR Mitglieder mit dem Thema Arbeitsunfähigkeit eines Mitgliedes um? Hierzu gibt es meist keine Klarstellungen.

Wird ein Mitglied krank, bekommt das Unternehmen eine Betriebshilfe. Diese Unterstützung endet aber meist nach wenigen Wochen. Bei langfristiger Arbeitsunfähigkeit eines Landwirts fängt hier das Problem an. Zu allererst werden die verbliebenen Mitglieder die Arbeit des Erkrankten mit übernehmen. Auch dies geht nur bis an eine gewisse Grenze, da irgendwann das Thema Arbeitsentgelt auf den Tisch kommt. Die verbliebenen Mitglieder werden dem Erkrankten, ich sage es mal deutlich, nicht immer und ewig mit durchfüttern wollen.

Jetzt könnten die Gesellschafter sagen, prima dann stellen wir eben jemanden ein, der die Aufgaben des erkrankten Mitgliedes übernimmt. Im Prinzip eine gute Idee, aber diese Fremdarbeitskraft mindert am Ende des Wirtschaftsjahres den Betriebsgewinn. Konsequenz für die einzelnen Mitglieder, bleibt am Jahresende weniger übrig. Geht aus unserer Erfahrung auch nicht lange gut. Die einzige Lösung aus unserer Sicht ist die, dass alle GbR Mitglieder über einen vernünftigen Schutz bei Verlust der Arbeitskraft verfügen. Hier braucht es monatliche Renten, je nach Lebensstandard, in Höhe von bis zu 5.000 EUR.        

Bei Hofübergaben werden wir sehr häufig gebeten, die bestehenden Policen neu zu ordnen und auf die neuen Eigentümer umzuschreiben. In der Beratung kommen wir dann auch sehr schnell auf Thema Absicherung der Lebensrisiken und Schutz der Arbeitskraft eines Landwirts zu sprechen. Die Senioren möchten sich nach und nach, auf ihr wohl verdientes Altenteil begeben. Sie arbeiten teilweise noch voll mit, haben aber nicht mehr die volle Verantwortung für den wirtschaftlichen Erfolg des Landwirtschaftsbetriebs. Dieser liegt nun bei der jungen Generation.

Absicherung der jungen Hofnachfolger

Hier muss sich die Frage gestellt werden, was passiert eigentlich, wenn von den jungen Hofnachfolgern jemand krankheitsbedingt ausfällt. Wie sind Sie für solche Notsituationen aufgestellt? Auf 9 von 10 Betrieben gibt es in diesem Bereich enorme Risiken. Die Leistung der landwirtschaftlichen Sozialversicherung wird enorm überschätzt. Betriebshelfer sind ein knappes Gut. Dann stellen wir eben Arbeitskräfte ein! Die Kosten für die Arbeitskräfte schlagen voll auf das Betriebsergebnis durch. Bei Milchpreisen von 40 Cent sicherlich eher zu stemmen, als bei 24 Cent.

Hinzu kommt noch ein weiterer Aspekt, der häufig übersehen wird. In dem Moment wo Landwirte/innen ausfallen, werden auch die Betriebsergebnisse schlechter. Eine Fremdarbeitskraft muss sich erstmal in dem Unternehmen einfinden. Selbst wenn dieser Prozess gelingt, werden die Ergebnisse nicht die sein, die der Unternehmer selbst erbracht hätte. Das beginnt schon mit dem täglichen Zeiteinsatz. Wir sind fest der Überzeugung, dass aus diesem Grund für ein Unternehmen eher zwei Fremdarbeitskräfte eingestellt werden müssten, um die Produktivität zu erhalten.

Dann verpachten wir halt! Auch diese Szenarien haben wir schon auf Betrieben durchgespielt, meist mit einem ernüchternden Ergebnis. Die Höhe der Pachterlöse wird deutlich überschätzt und die monatlichen Fixkosten werden maßlos unterschätzt. Hinzu kommt noch, wenn ich verpachten muss, bin ich in einer deutlich schlechteren Verhandlungsposition, als wenn jemand meinen Betrieb unbedingt haben möchte. Auch hier sehen wir aus Sicht eines Risikomanagers nur eine Lösung und die heißt eine vernünftige Absicherung für den Verlust der Arbeitskraft des Landwirts.

Bestimmung der monatlichen BU-Rente für Landwirte

Die Höhe der monatlichen Rente sollte mindestens in Höhe der Lohnkosten für eine Fremdarbeitskraft gewählt werden. Sowohl für den Betriebsleiter als auch für seine Partnerin. Durch unsere Sonderkonzepte für die Landwirtschaft bleiben die monatlichen Aufwendungen für den Schutz der Arbeitskraft eines Landwirts im Rahmen. In diesen Sonderkonzepten ist der Landwirt/ die Landwirtin in einer günstigeren Berufsgruppe eingestuft. Darüber hinaus bieten die Versicherer auch die Möglichkeit, Renten jenseits von 3000 EUR monatlich zu versichern.

 

Ein früher Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung für Landwirte lohnt sich

In den letzten Jahren hat sich auf dem Markt für Berufsunfähigkeitsversicherungen enorm viel getan. Die ersten Versicherer bieten bereits Schülern einen qualitativ hochwertigen Risikoschutz an. Bei einigen Versicherern können Schüler bereits ab dem 10. Lebensjahr versichert werden. Schüler werden so in eine günstigere Beitragsgruppe eingestuft. Diese behalten sie dann auch bei, selbst wenn sie einen landwirtschaftlichen Beruf erlernen möchten. Ein Tätigkeitswechsel muss nicht angezeigt werden, es sei denn, die neue Tätigkeit wäre in einer noch günstigeren Berufsgruppe.

Die Vorteile des Abschlusses einer Berufsunfähigkeitsversicherung sind zum einen die besseren gesundheitlichen Voraussetzungen in diesem Alter und zum anderen die günstigeren Prämien im Vergleich zum zunehmenden Alter. Darüber hinaus gibt es großzügige Nachversicherungsgarantien. Diese ermöglichen dem Kunden eine nachträgliche Anpassung an die geänderten Lebensverhältnisse. Wenn klar ist, dass Ihre Kinder die Absicht haben Landwirt zu werden, dann lohnt sich ein Einstig bereits als Schüler. Günstiger kommt man an einen hochwertigen Risikoschutz nicht mehr dran.

In der neusten Tarifgeneration ist auch das Thema Arbeitsunfähigkeit klug geregelt. In der Regel wird ein Versicherter zuallererst einmal arbeitsunfähig (krankgeschrieben, gelber Zettel). Dauert dieser Umstand nach 3 Monaten noch für mindestens weitere 3 Monate an, dann leisten die sehr guten Versicherer bereits die vereinbarte Rente, obwohl noch keine Berufsunfähigkeit ermittelt wurde.  Diese Arbeitsunfähigkeitsklausel sollte für mindestens 24 Monate mit eingeschlossen werden. Mit dieser Klausel sichern Sie sich somit die Liquidität für die Zwischenzeit, in der eine Berufsunfähigkeit geprüft wird.  Dies stellt eine enorme Verbesserung für die Kunden da. Wenn wir eine Beratung durchführen, werden auch immer bestehende Policen einer Prüfung des „Kleingedruckten“ unterzogen. Unter bestimmten Vorrausetzungen, macht es durchaus Sinn die bestehenden Verträge zu ändern!

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