Die private Risikovorsorge im Todesfall ist für Landwirte und ihre Familien unabdingbar, um zu vermeiden, dass der Hof aus dem Familienbesitz gerät. Die Todesfallabsicherung für Landwirte und ihre Familienangehörigen ist daher ein elementarer Baustein Ihres Risikomanagements.  

Darum ist die Todesfallabsicherung für Landwirte und Familienangehörige elementar

Eine junge Landwirtsfamilie hat den Milchviehbetrieb mit Direktvermarktung der Eltern übernommen. Im Zuge dessen wurde kräftig in die Produktion, Verarbeitung und Vermarktung investiert. Der Landwirt kümmerte sich vornehmlich um die Produktion und die Verarbeitung, während sich seine Frau neben Familie und 2 Kindern, um die komplette Vermarktung kümmerte.

Nach den betrieblichen Investitionen war alles auf dem neuesten Stand, nur der private Risikoschutz leider nicht. Das Drama begann mit der Krebserkrankung der jungen Frau. Eine Absicherung gegen den Verlust der Arbeitskraft gab es nicht. Aber es kam noch viel schlimmer, ein Jahr nach der Erstdiagnose ist die engagierte Mutter und Unternehmerin verstorben! Neben der sehr starken emotionalen Belastung über den Verlust eines geliebten Menschen geriet der gesamte Landwirtschaftsbetrieb in Schieflage. Für die Arbeitskraft der jungen Frau brauchte es eigentlich 2 Arbeitskräfte. Hinzu kam noch, dass die beiden Arbeitskräfte nicht die Ergebnisse brachten wie die junge Landwirtin.

Private Risikovorsorge für Landwirte und Hinterbliebene im Todesfall

Wie planen Sie den Risikoschutz für Ihre Hinterbliebenen strategisch und sichern sich im Todesfall des Landwirts richtig ab? Hätte sich die Familie aus der obigen wahren Geschichte mit der Erweiterung des Betriebes, auch mit der privaten Risikovorsorge für Landwirte beschäftigt und den privaten Risikoschutz auf Vordermann gebracht, so wären die finanziellen Folgen weitaus weniger dramatisch gewesen.

Welche Versicherungen brauchen Landwirte zu Todesfallabsicherung?

Landwirts-Frau und Landwirts-Mann sollten zwingend eine Risikolebensversicherung in Höhe des betrieblichen Fremdkapitals abschließen. Dazu für jedes Kind noch mal 300.000 EUR plus die Kosten für 1-2 Fremdarbeitskräfte. Denn hier kommen Millionenbeträge zusammen.

Diese Summe aus der Risikolebensversicherung für Landwirte hätte der Betriebsleiter sehr gut gebrauchen können, um qualifizierte Mitarbeiter einstellen zu können. Sowohl für die Vermarktung als auch für den Haushalt. Darüber hinaus wäre die Ausbildung der 2 Kinder zum Großteil ausfinanziert gewesen. Und dieser Punkt ist am allerwichtigsten, er hätte die betrieblichen Darlehen tilgen können. Er wäre somit frei gewesen. O-Ton des Unternehmers: Warum haben mich all meine Berater, auf diese „Lücke“ nie hingewiesen? Gute Frage!! Die Antwort lautet meist – Unwissenheit!

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Prüfung der Klauseln in Darlehensverträgen im Todesfall des Landwirts

Ein Blick in die AGB`s Ihrer Darlehensverträge rechtfertigte die Kündigung des Darlehensvertrages durch die Bank aus wichtigem Grund! Wäre in der oben geschriebenen Geschichte der Mann zu Tode gekommen, dann wäre die Situation auf dem Landwirtschfatsbetrieb genauso dramatisch gewesen. Es kommt durchaus vor, dass Banken in solchen Situationen von Ihrem Kündigungsrecht aus wichtigem Grund Gebrauch machen. Dann kommt 4 Wochen nach der Kondolenzkarte das Kündigungsschreiben für die betrieblichen Darlehen, mit dem Hinweis das die Bank die Qualität der Fortführung des landwirtschaftlichen Unternehmens als nicht mehr gegeben ansieht.

Rums! Dies wird insbesondere dann praktiziert, wenn es für die Objekte Interessenten gibt. Dann spielt eine jahrzehntelange Verbundenheit zur Bank keine Rolle mehr. Sie müssen sich immer überlegen, was passiert eigentlich, wenn ich von der Bank Geld bekomme? Richtig, Sie geben Sicherheiten an die Bank, in Form von Grundschulden auf Grundstücke und / oder weiteren Sicherungen. Dies bedeutet – einfach gesagt, die Bank ist letztendlich Herr über Ihr Landwirtschafts-Unternehmen. Es sei denn, Sie haben in Notsituationen einen Geldbetrag zur „Hand“, der es Ihnen ermöglicht die Darlehen abzulösen, weil Sie sich im Vorfeld mit der Todesfallabsicherung für Landwirte beschäftigt haben.

So planen Landwirte den Risikoschutz für Ihre Hinterbliebenen strategisch

Private Risikovorsorge für Landwirte fängt aus unserer Sicht oft schon weit früher an. Sie sollten in den einzelnen Phasen der Betriebsübergabe immer genau hinschauen, wer für welches Fremdkapital haftet. Im „Normalfall“ ist es doch so, dass die aktuellen Betriebsinhaber, Mitte 50, teilweise noch erhebliche Verpflichtungen gegenüber den Banken haben. Kommt es zum Todesfall des Senior-Inhabers wären die potentiellen Nachfolger froh, wenn sie für diese Fremdkapitalbelastung nicht mehr gerade stehen müssten und mit einer Risikolebensversicherung für Landwirte abgegolten werden könnte. Sie wären von Fremdkapital befreit und könnten starten.

Die jungen Leute sind es häufig noch nicht gewohnt mit Millionenbeträgen einzuschlafen und wieder ausgeruht aufzuwachen. Andersherum ist es auch sinnvoll, wenn die Hofnachfolger schon im Betrieb mitarbeiten und sie die Absicht haben, den Betrieb weiterzuentwickeln, sie auch gleich mit einer Risikolebensversicherung für Landwirte zu versorgen. Denn passiert dem Hofnachfolger etwas, haben die aktuellen Inhaber das gleiche Problem! Sie hätten auch gerne die Möglichkeit, die vorhandenen Kredite, die schon auf den Sohn / die Tochter laufen, abzulösen. Sehr oft hören wir dann das Argument, dann verkaufen wir halt. Stimmt kann man machen! Aber ein Verkauf des Landwirtschaftsbetriebes aus einer Notsituation heraus ist immer nachteiliger, als wenn ihn jemand haben möchte. Außerdem können Sie solches Vermögen nur einmal verkaufen! Geplant ist dies sicherlich nicht.

Regelung des Todesfalls in Gesellschafterverträgen

In sehr vielen Gesellschafterverträgen gibt es keine klaren Regelungen zum Thema Todesfall des Landwirtes. Gerade in der Landwirtschaft gibt es viele Unternehmen die z. B. in der Rechtsform einer GbR fungieren. In allen Verträgen, die wir uns näher angeschaut haben, fehlte eine Klarstellung im Falle eines Todesfalls des Landwirtes (Senior oder Nacholger). Wie gehen Sie dann mit einem Todesfall eines GbR-Mitgliedes um? Auch hier unserer deutlicher Appell an Landwirte, prüfen Sie die finanziellen Konsequenzen, die ein Tod eines Mitgliedes für die anderen Mitglieder mit sich bringen würde.

Häufig kommt es auch vor, dass z. B. zwei Geschäftspartner gemeinsam ein landwirtschaftliches Unternehmen gründen und aufbauen. Zur Absicherung unter Geschäftspartnern bietet sich ein gegenseitiges Bezugsrecht an. Hierbei tragen Sie sich gegenseitig als Leistungsempfänger im Todesfall ein. In dieser Konstellation sind die Geschäftspartner die Versicherungsnehmer des jeweils anderen Partners. Dadurch haben sie alle Rechte und Pflichten des Vertrages zu tragen.

So schließen Landwirte eine Risikolebensversicherung richtig ab

Direktversicherer, sind für Sie die günstigste Möglichkeit, auch bei hohen Summen! Die kostengünstigste Möglichkeit für den Abschluss einer Risikolebensversicherung für Landwirte ist die über einen Direktversicherer. Hierzu zählen die bekannten Marken. Wichtig zu erwähnen ist, Landwirte sollten für sich und Ihren Partner jeweils einen separaten Vertrag abschließen. Von Partnerverträgen halten wir nichts, da wenn einem der beiden etwas passiert, der Überlebende ohne Versicherungsschutz da steht. Der Überlebende bekommt dann sehr oft auch keinen Versicherungsschutz mehr oder nur noch zu deutlich höheren Konditionen.

Bei einer Risikolebensversicherung zahlen Sie nur einen Beitrag für den Risikoschutz! Von der Kombination mit einem Sparvertrag  raten wir ebenfalls dringend ab, da hier hohe Kosten entstehen und die Erträge aufgrund der Niedrigzinspolitik viel zu gering sind.

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