Die Regelung der Pflege der Eltern im Rahmen der Hofübergabe ist ein wichtiges Thema, dass häufig unterschätzt wird. Denn fast alle Pflegeklauseln in Übergabeverträgen in der Landwirtschaft sind aus unserer Erfahrung nicht praxistauglich und fern der Realität. Wie Sie das Thema Pflege im Rahmen der Hofübergabe strategisch am besten angehen, erfahren Sie in diesem Beitrag…

Die Hofübergabe und Pflege der Eltern wird in landwirtschaftlichen Familien üblicherweise durch einen Übergabevertrag geregelt. Doch was nützt Ihnen im Übergabevertrag bspw. eine Begrenzung der Pflege auf bestimmte Pflegegrade, wenn im Ernstfall die Pflege der Eltern trotzdem in irgendeiner Form geleistet und bezahlt werden muss?

Rechtliche Grundlagen zur Regelung der Pflege in landwirtschaftlichen Familien

In den folgenden Ausführungen zeigen wir Ihnen, wie Sie Ihre Angehörigen für den Fall der Pflege finanziell und rechtlich entlasten können. Können Sie selbst keine Entscheidungen mehr treffen, dann benötigen Ihre Angehörigen entsprechende Dokumente, um Ihre Selbstbestimmung bewahren zu können. Ehepartner sind ohne Vollmachten und Verfügungen dazu nicht berechtigt. Dies regelt in unserem Land unser Bürgerliches Gesetzbuch. Liegen diese Dokumente nicht vor, dann bestellt das Gericht einen Betreuer. Dieser stellt Anträge und das Gericht entscheidet. Handelt es sich um einen Berufsbetreuer müssen Sie diesen aus Ihrem eigenen Vermögen bezahlten. Das ist den meisten landwirtschaftlichen Familien nicht bewusst. Daher haben wir für unsere Kunden eine Möglichkeit geschaffen, sich individuelle Vollmachten und Verfügungen erstellen zu lassen.

Über unseren Kooperationspartner ist zum einen gewährleistet, dass die erstellten Dokumente juristisch stets auf dem aktuellsten Stand sind und zum anderen auch jederzeit verfügbar sind. Was nützt Ihnen eine vor Jahren erstellte Patientenverfügung, die nicht der aktuellen Rechtsprechung entspricht und die behandelnden Ärzte diese zu Recht nicht mehr anerkennen. Da ist der Ärger vorprogrammiert. Von Formularen aus dem Internet raten wir dringend ab. Dann besser gleich zu einem Fachanwalt für Medizinrecht gehen.

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Wie können Sie Ihre Angehörigen im Pflegefall finanziell entlasten?

Dazu ein Beispiel: Nehmen wir einmal an, der aktuelle Betriebsinhaber ist 60 Jahre alt. Er bewirtschaftet zusammen mit seiner Ehefrau einen Vollerwerbsbetrieb. Die beiden haben drei Kinder, von denen der älteste Sohn den Hof übernehmen soll. Der zweite Sohn hat eine Anstellung bei einer Bank und die jüngste Tochter ist Lehrerin. Über das Thema Pflege von Mama und Papa wurde noch nie gesprochen. Spielen wir das Szenario einmal durch. Der Hof ist an den ältesten Sohn übergeben und wir nehmen weiter an, dass die Erbangelegenheiten größtenteils geregelt sind.

Mit 75 Jahren wird Papa pflegebedürftig. Schnell stellt sich heraus, dass die Pflege auf dem Hof, ohne fremde Unterstützung nicht realisiert werden kann. Im Zuge der Betriebsentwicklung hat der älteste Sohn noch einmal kräftig in das Unternehmen investiert. Er und seine Partnerin sind in ihren Betrieb und ihre Familie voll eingespannt. In der näheren Umgebung gibt es ein tolles Pflegeheim, das auch zufällig einen Platz frei hat. Mama und Papa suchen das Pflegeheim auf. Der Heimleiter klärt die Mutter darüber auf, dass nach Abzug der Leistungen aus der Pflegekasse ein Eigenanteil von 2.000 EUR pro Monat übrig bleibt. Diesen kann sie nicht aufbringen und der Heimleiter bietet an, dies an das Sozialamt zu geben. Der Sachbearbeiter des Sozialamtes schreibt daraufhin die Mutter an und bittet um Offenlegung Ihrer Vermögensverhältnisse. Diesem Wunsch kommt sie nach.

Nach der Prüfung kommt der Mitarbeiter des Sozialamtes zu dem Entschluss, dass er die Mutter finanziell nicht zusätzlich belasten kann. Nun schreibt er die drei Kinder an. Alle drei legen ihre Vermögensverhältnisse offen. Da der älteste Sohn zwei Millionen Euro in den Betrieb gesteckt hat, kann dieser auch nicht zusätzlich belastet werden. Da die beiden jüngsten Geschwister gut verdienen, werden sie zum Elternunterhalt herangezogen.  Davon sind die beiden Jüngsten alles andere als erfreut und schon ist der Knatsch in der Familie da. Das Argument der beiden Jüngsten: Warum müssen wir für die Pflege von Papa aufkommen, wo doch unser älterer Bruder den Hof bekommen hat? 

Wie bekommen Sie nun diese berühmte „Kuh“ vom Eis und den Familienfrieden wahren? Unserer Erfahrung nach gibt es hier nur eine Lösung: Alle Betroffenen an einen Tisch holen und eine Strategie entwickeln, bevor das Szenario Pflegefall auftritt. Zu solchen Gesprächen werden wir oft hinzugezogen, damit wir allen Beteiligten einmal zeigen können, wie die Dominosteine fallen können. Die Familien sind darüber sehr dankbar, da dieses „heikle“ Thema endlich einmal besprochen wird.

Strategisches Vorgehen bei der Hofübergabe und Regelung der Pflege in landwirtschaftlichen Familien

Im Zentrum des Gespräches stehen die zwei Fragen:

  1. Wer soll Papa und Mama betreuen?
  2. Wie soll die Pflege finanziert werden?

Die erste Frage ist in den allermeisten Fällen noch sehr einfach zu beantworten. Wenn pflegebedürftige Menschen es sich aussuchen dürfen, möchten diese gerne so lang wie möglich zu Hause versorgt werden. Ist eine Pflegesituation auf dem Hof eingetreten empfiehlt es sich, Kontakt mit einem Pflegestützpunkt oder vergleichbaren Institutionen aufzunehmen.

Die gesetzliche Pflegekasse bietet in der ambulanten Pflege eine solide Grundversorgung. Eine erste Übersicht über die Leistungen im ambulanten Bereich finden Sie z. B. hier! Erfahrungsgemäß werden die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung jedoch nicht reichen. Pflegedienste kommen keine Minuten länger, als sie müssen und die übrigen Familienmitglieder sind meist sehr stark in den landwirtschaftlichen Betrieb eingebunden. In unserer Beratungspraxis stellen wir fest, dass darüber hinaus weitere monatliche Aufwendungen für die Versorgung von pflegebedürftigen Angehörigen entstehen. Diese reichen von der Unterstützung im Haushalt bis hin zur aufwendigen Fachpflege. Hier können Sie mit monatlichen Aufwendungen zwischen 450 EUR und 3.500 EUR rechnen. Diese Kosten müssen dann zusätzlich aufgebracht werden.

Finanzierung eines Pflegefalls in der Landwirtschaft

Somit sind wir bei der zweiten Frage, wie soll dies dann finanziert werden? Soll die dafür benötige Liquidität aus dem landwirtschaftlichen Betrieb kommen? Stehen die monatlich benötigten Mittel auch bei niedrigen Marktpreisen zur Verfügung? Welches Vermögen der Eltern, soll für die Pflege verwendet werden? Wenn dieses Vermögen für die Finanzierung der Pflege verwendet wird, steht dies als mögliches Erbe nicht mehr zur Verfügung. Heikle Fragen – bitte unbedingt im Familienverbund klären wie Sie, insbesondere Ihre Kinder, damit umgehen möchten.

Kosten im Pflegefall

Ist eine Versorgung zu Hause nicht mehr möglich, dann bleibt nur noch die Unterbringung in einem entsprechenden Seniorenheim. Über den AOK Pflegenavigator können Sie einfach mal prüfen, welche monatlichen Zusatzkosten für ein Pflegeheim in Ihrer Region entstehen können. Bundesweit liegt der Durchschnitt aktuell bei rund 2.000 EUR im Monat – Tendenz steigend. Jetzt hören wir oft den Einwand, ja wir haben ein Einkommen, das unter 100.000 Euro im Jahr liegt, da werden wir doch zukünftig entlastet. Ja, das stimmt allerdings nur teilweise. Die Kosten für die Unterbringung in einem Pflegeheim setzen sich aus drei Positionen zusammen:

  • den Pflegekosten,
  • den Kosten für Logis und Verpflegung und
  • den Investitionskosten.

Die (Stand heute 23.01.2022) geplante Entlastung bezieht sich jedoch nur auf die Pflegekosten und nicht wie meist verstanden auf die Gesamtkosten. Durch die Anhebung des Mindestlohnes und den weiter steigenden Kosten u. a. für Personal, wird diese geplante Entlastung schnell wieder aufgebraucht sein. Darauf können Sie sich bereits heute einstellen. Und ob diese Regelung, bzgl. der 100.000 Euro Grenze noch lange Bestand hat, bei steigenden Zahlen der zu pflegenden Menschen in den kommenden Jahren, mag ich bezweifeln. Vermutlich wird die Politik irgendwann gezwungen sein, hier zu handeln.

Private Vorsorge für den Pflegefall in landwirtschaftlichen Familienbetrieben

Aus unserer Erfahrung ist eine zusätzliche private Vorsorge für den Pflegefall alternativlos. Am Markt gibt es hierzu die unterschiedlichsten Produkte. Mit einem Pflegetagegeld sind Sie jedoch am flexibelsten. Gehen Sie das Thema Hofübergabe und Pflege im Familienverbund strategisch an. Holen Sie sich dazu einen Experten auf den Hof! Am besten einen Generationenberater. Bei Gesprächen auf den Höfen sind nachdem das Problem einmal sichtbar gemacht wurde, tolle individuelle Lösungen entstanden, die es der Familie erlauben im Fall der Fälle, der nie eintreten sollte, selbstbestimmt zu handeln und den Familienfrieden zu bewahren.

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