Kürzt ein Versicherer seine Leistung, dann gibt es dafür fast immer triftige Gründe. Diese können u.a. darin liegen, dass die Versicherungspolicen hinsichtlich der Bedingungen und relevanten Pflichtangaben nicht auf dem aktuellsten Stand sind. Ferner spielen die Nichteinhaltung von Sicherheitsvorschriften und Obliegenheiten oft eine Rolle oder geltende Gesetze wurden missachtet. Wie wichtig gepflegte Versicherungspolicen im Leistungsfall werden können und mit welchen einfachen Mitteln, landwirtschaftliche Familienbetriebe ihren Risikoschutz sofort optimieren können, zeigen wir Ihnen in dieser Artikelserie… 

Wir empfehlen landwirtschaftlichen Familienbetrieben einmal im Jahr ihre bestehenden Betriebs- und Privatversicherungen zu prüfen:

  • Stimmen die Daten wie ha Flächen, Tierplätze etc. in Ihren Versicherungspolicen, mit den tatsächlichen Werten auf Ihrem Betrieb(en) noch überein?
  • Sind die neuesten Bedingungen in Ihren Versicherungsverträgen hinterlegt?

Hier fangen die Probleme bei den meisten unserer Mandanten, wenn sie zu uns kommen, schon an. Die landwirtschaftlichen Unternehmen haben Flächen dazubekommen oder die Tierbestände wurden aufgestockt. In den Policen finden sich aber noch die alten Angaben.

 

Gefahr der Unterversicherung bei Landwirtschaftsbetrieben

Kommt es hier zu einem Schaden, wendet der Versicherer das Prinzip der Unterversicherung an. Bewirtschaftet ein Betrieb z. B. 100 ha Ackerland, hat aber in der landwirtschaftlichen Inventarversicherung nur 50 ha versichert und es ist durch einen Brand auf einem Getreidefeld zu einem Schaden von 10.000 EUR gekommen, zahlt die Gesellschaft nur 5.000 EUR aus. Fertig!

Im Leistungsfall sind Sie zur Herausgabe Ihres Flächenantrages verpflichtet und bei Tieren müssen Sie einen aktuellen Auszug aus Ihrer HIT Datenbank vorlegen! Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, wie z. B. Mähdrescher, Stallschlepper, etc. werden bei vielen Gesellschaften einzeln mit in der Inventarversicherung aufgeführt. Auch hier erleben wir es immer wieder, dass im Versicherungsschein selbstfahrende Arbeitsmaschinen stehen, die den Hof schon längst verlassen haben. Selbst wenn die Maschinen korrekt aufgeführt sein sollten, gibt es ein weiteres Problem – die richtige Versicherungssumme.

Anpassung der Versicherungssummen

Gerade bei Mähdreschern kommt es hier häufig zu Problemen beim Versicherungsschutz. Diese werden vor der Ernte oft generalüberholt. Dabei werden Reparaturen durchgeführt, die zu einer Wertsteigerung der Maschinen führen, da z. B. einzelne Baugruppen komplett ersetzt werden. Diese Wertsteigerungen müssen in der Versicherungssumme mitberücksichtigt werden, um im Schadensfall einen Abzug der Entschädigungsleistung zu vermeiden.

 

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Besonderheiten bei der Absicherung der Betriebsgebäude und Wohnhäuser

Für Ihre Gebäude empfehlen wir Versicherungsmodelle auf Basis von qm Modellen. Bei diesen gewährt der Versicherer Unterversicherungsverzicht – bei Wirtschaftsgebäuden anhand der Grundfläche und bei Wohnhäusern anhand der Wohnfläche. Damit stellen Sie sich in einem evtl. Leistungsfall besser, da die korrekte Ermittlung von 14er Werten Expertenwissen aus der Baubranche erfordert. Sind Ihre Gebäude zum gleitenden Neuwert versichert? Hierbei erfolgt eine automatische Anpassung an die Baupreisentwicklung, die Sie vor einer Unterversicherung durch steigende Baupreise schützen soll. Haben Sie richtige Angaben bzgl. der baulichen bzw. räumlichen Trennung zwischen Wohnhaus und Wirtschaftsgebäuden gemacht? Unter baulicher Trennung versteht man eine durchgehende Brandwand und bei räumlicher Trennung wird, je nach Gesellschaft, ein Abstand zwischen 6 und 10 Metern, zwischen Wohnhaus und Wirtschaftsgebäuden verstanden. Entscheidend ist das Maß zwischen den Dachüberhängen!

In der Sparte Gebäude ist es zudem wichtig, dass in Ihrem Kleingedruckten eine liberale Wiederaufbauklausel enthalten ist. Wenn diese Klausel Bestandteil Ihrer Bedingungen ist, müssen sie das zerstörte Gebäude nicht mehr in der gleichen Art und Güte und an gleicher Stelle aufbauen. Das wieder zu errichtende Gebäude muss lediglich einem landwirtschaftlichen Zweck dienen und kann auch an einer anderen Stelle errichtet werden. Es gibt immer noch Policen, in denen dies nicht eindeutig geregelt ist, da dort noch Bedingungen aus dem letzten Jahrtausend vereinbart sind.

Experten-Tipp Nr. 1:

Fertigen Sie bitte auch Bilder von Ihrem gesamten Gebäudebestand an. Es vereinfacht die Schadenregulierung ungemein, wenn die Gutachter nachvollziehen können, wie das Gebäude einmal ausgesehen hat. Kunden haben schon oft tagelang Fotoalben geblättert, um den entsprechenden Nachweis vorweisen zu können.

 

Besonderheiten bei Nutztierbetrieben

In den Ertragsschadenpolicen kommt hinzu, dass die Leistungsparameter wie Milchleistung pro Kuh und Jahr, die Anzahl der abgesetzten Ferkel pro Sau und Jahr oder die Anzahl der Mastdurchgänge pro Jahr auf dem neuesten Stand sein müssen, um einer Kürzung der Versicherungsleistung zuvorzukommen. Auch hier erleben wir immer wieder, dass diese Policen in die „Jahre gekommen“ sind. Viele milchviehhaltende Betriebe haben darüber hinaus keine Milchkasko mit vereinbart, obwohl diese durch eine Tarifumstellung ohne großen Mehrbeitrag miteingeschlossen werden kann!

Experten-Tipp Nr. 2:

Melden Sie bitte auch der Tierseuchenkasse die richtige Anzahl an Tieren auf Ihrem Betrieb. Auch sie prüft im Seuchenfall eine Unterdeckung.

Versicherungssumme bei der Pflanzenversicherung richtig festlegen

In der Pflanzenversicherung empfiehlt es sich, sich an den Ertrags- und Preiserwartungen der einzelnen Kulturen zu orientieren. Versicherungssummen von 800 EUR für einen 90dt Weizenbestände sind betriebswirtschaftlich einfach nicht zu vertreten. Argumente, wie die Absicherung meiner Kosten reicht uns, ist grober Unfug. Auch das Argument, es verhagelt nie die ganzen Flächen meines Betriebes auf einmal, ist längst widerlegt. Bei Silomais ist zudem ein Zuschlag für die nicht ganz unerheblichen Transportkosten einzukalkulieren.

Moderne Haftpflichtpolicen für die Landwirtschaft schließen mittlerweile die Lagerung von Gülle bis 5.000 qm und die Lagerung von Mineralölen bis 20.000 Liter mit ein. Unterschiede gibt es meist noch bei der Lagerung von mineralischen und flüssigen Düngemitteln. Tierhaltungsanlagen sind in den klassischen Haftpflichtpolicen bis zu den gesetzlichen Bimsch Grenzen mitversichert. Haben Sie Anlagen, die z. B. nach dem Umwelthaftungsgesetz genehmigt wurden, brauchen Sie, je nach Gesellschaft, separate Bausteine oder gar separate Umweltpolicen! Achten Sie darauf die Ersatzleistung bei Gewahrsamsschäden hoch genug anzusetzen. Versicherungssummen bis 20.000 EUR sind auch hier nicht mehr zeitgemäß. Klare Empfehlung, mindestens 50.000 EUR. Darüber hinaus unbedingt die Brems-, Betriebs- und Bruchschäden miteinschließen.

Experten-Tipp Nr. 3:

Sind in Ihrer Police auch Leihmaschinen von Landtechnikhändlern explizit mitversichert? Die Betriebshaftpflichtpolicen schließen u.a. selbstfahrende Arbeitsmaschinen (SFA) beitragsfrei mit. Hier lohnt aber ein Blick in die jeweilige Betriebserlaubnis, um einmal zu prüfen, wie schnell diese SFA fahren. Bei vielen Gesellschaften sind diese nur bis 20 km/h beitragsfrei mitversichert! Fahren diese Maschinen schneller und es passiert ein Schaden, wird der Versicherer die Regulierung ablehnen. 

Gewerbetriebe (mit)versichern

Auf vielen Betrieben gibt es neben dem landwirtschaftlichen Betrieb zusätzlich noch einen Gewerbebetrieb. Diese Gewerbebetriebe können bis zu bestimmten Grenzen in der landwirtschaftlichen Inventarversicherung, in der Betriebshaftpflicht und im Rechtsschutz mitversichert werden. Werden die dort aufgeführten Summen jedoch überschritten, benötigen Sie separate Gewerbepolicen, um die volle Leistung im Schadensfall zu erhalten.

In diesem Artikel konnten nur die wichtigsten Sparten eines landwirtschaftlichen Familienbetriebes grob „angerissen“ werden. Wir geben Ihnen die klare Empfehlung, setzen Sie sich mit einem auf die Landwirtschaft spezialisierten Versicherungsexperten an einen Tisch und checken Sie mindestens einmal im Jahr alle!! bestehenden Versicherungspolicen. Eine komplizierte Herzoperation lassen Sie schließlich auch von einem Experten durchführen, der diese Operation jeden Tag durchführt.

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